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Verfasst am: 09.11.04, 11:24 Titel: Ausrutscher bei Behandlung
Guten Morgen,
bei einer Wurzelkappung ist meinem Zahnchirurgen Gestern ein Instrument abgebrochen, was nun dazu führte, dass er abgerutscht ist und mir meine Lippe augeschlitzt hat.
Diese nähte er mit vier Stichen wieder zusammen.
Dieser Vorfall tat ihm sichtlich leid und er beteuerte, dass keine sichtbaren Narben zurückbliben, da der Schnitt im Lippenrot liegt.
Diese Behauptung bleibt abzuwarten...
Was ist nun mit den entstandenen Schmerzen und der zu ertragenden "Frankensteinoptik" ?
Laut meiner kasse handelt es sich um eine Patient/Arzt Angelegenheit. Soll wohl heissen "geht uns nichts an-verklage ihn doch"
Ist diese Aussage so richtig und was bringt eine Klage bzw. kann man das auch anders regeln ?
Verfasst am: 09.11.04, 12:33 Titel: Re: Ausrutscher bei Behandlung
"kann man das auch anders regeln ?"
Das gegenseitige Ignorieren ist hier wohl der beste Weg, hat bis vor kurzem gut geklappt. (Bissl vermessen sind wir auch überhaupt nicht, oder? Aber vielleicht macht's ja unheimlichen Spaß, zu nerven.)
Verfasst am: 09.11.04, 15:29 Titel: Re: Ausrutscher bei Behandlung
Was ist nun mit den entstandenen Schmerzen und der zu ertragenden "Frankensteinoptik" ?
Laut meiner kasse handelt es sich um eine Patient/Arzt Angelegenheit. Soll wohl heissen "geht uns nichts an-verklage ihn doch"
Ist diese Aussage so richtig und was bringt eine Klage bzw. kann man das auch anders regeln ?
die aussage ist so richtig. wenn sie der meinung sind, ihnen stünde schmerzensgeld zu, müssen sie es von dem arzt fordern. das können sie selbst tun oder mit hilfe eines anwalts. sollte der arzt sich weigern, bleibt ihnen nur die klage
das Ganze is schlichtweg lächerlich v.a. die Klage wegen Schmerzensgeld.
Sonst könnte ja jeder herkommen und den Arzt verklagen - nach ner OP hat man immer Schmerzen....
Und außerdem wen willst du verklagen?
Du sagst ja selbst es ist ein Instrument abgebrochen.
Da müsstest du wenn dann die Herstellerfirma verklagen.
Wenn ein bleibender Schaden entsteht empfiehlt sich die Aufsuchung eines platischen Chirurgen der den Fehler behebt.
Dann die Weiterleitung der Rechnung an den Arzt.
Der hat für solche Fälle eine Versicherung die das dann zahlt
Hier gibt es ja wieder tolle Anworten. Viele Antworten im Rechtsforum scheinen von Ärzten oder angehenden Ärzten zu kommen, die sich immer noch als Gott in weiß sehen. Auch bei anderen Threads zu beobachten.
Also ich sehe das so:
1. Natürlich ist die Krankenkasse seit neuestem verpflichtet, dem Patienten bei der Aufdeckung von Kunstfehlern zu unterstützen. Also: Nehme die Kasse in die Pflicht.
2. Natürlich würde ich erst einmal Schadenersatz geltend machen. Immerhin ist der Schaden durch Fahrlässigkeit des Arztes entstanden. Du solltest auch die Beweise sichern, z.B. auch mit Unterstützung der Kasse. Auch Photos sind sehr wichtig!
3. Schmerzensgeld ist naheliegend. Die Schmerzen sind ja nicht durch die regelreche Behandlung entstanden sondern durch einen Kunstfehler. Auch wenn das Instrument gebrochen ist, ist der Arzt dafür verantworltich, intakte Instrumente zu verwenden und diese ggf. zu überprüfen.
Außerdem solltest Du prophylaktisch die Kosten, die bei einer Nachbehandlung (plastischer Chirug, Hautlaserung etc.) entstehen könnten, schon mal geltend machen .Die wird Dir Deine Kasse nämlich nicht bezahlen.
Das sagt sich natürlich einfacher als es ist. Man muß es ja auch tun.
Schreibe alles auf, schicke dies an die Krankenkasse, bitte Sie schriftlich um Unterstützung und bitte auch die Kasse, bei der Beweissicherung behilflich zu sein. Informiere die Kasse, daß Sie das Nähen der Lippe nicht an den Arzt bezahlen soll. Der hat das nämlich vermutlich sogar in Rechnung gestellt.
Frage die Kasse ausdrück schriftlich, was sie Dir in diesem Fahl empfiehlt zu tun. Dann hat sie nämlich den schwarzen Peter. Empfiehlt sie Dir nichts oder was falsches, kannst du sie später an den Kanthaken bekommen. Wichtig ist, alles schriftlich zu machen und auch auf schriflticher Antwort zu bestehen. Häufig rufen die Kassen nämlich nach so einer Anfrage nur an, und man hat Schwierigkeiten, später etwas zu belegen.
Dann ist die Kasse in der Pflicht.
Alternativ kannst Du dasselbe auch über einen spezialisierten Anwalt machen; das kostet aber erst einmal Geld, wenn Du nicht rechtschutzversichert bist.
na viel Spaß in dem Mammutprozess.
Allein die ganzen Gutachter die sich des zerbrochenen Geräts annehmen müssen.
Wenn das Gerät abbricht wird wohl er der Hersteller des Geräts dransein als der Arzt!
>Wenn das Gerät abbricht wird wohl er der Hersteller des Geräts dransein als der Arzt!
Vielleicht sollte der Erfinder des nicht ganz so gelungenen Geräts - der muss nicht ident mit den Herstellern sein, das Gerät muss ja zuerst entworfen werden - als Schuldiger betrachtet werden.
Ist ein interaktiver Prozess mit keinem eindeutig ersten Verursacher gewesen, es sollte daher vielleicht beim Erfinder der Fehler gesucht werden.
Weder Arzt noch Patient können etwas für ein fehlerhaft entworfenes und hergestelltes Gerät, wie's im realen Leben halt so ist bzw. im realen Leben eigentlich sein sollte.
Das sind ja wieder zwei weitere tolle Antworten aus der Ärzteschaft.
Die Frage ist doch: Haftet ein Arzt für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Instrumente?
Meiner Ansicht nach: Ja.
Man stelle sich die Autofahrerin vor, die einen Unfall verursacht und sagt:
"Huch, da ist beim Bremsen mein Absatz abgebrochen, deshalb bin ich von der Bremse gerutscht".
Haftet sie oder nicht? Natürlich haftet sie gegenüber dem Geschädigten. Sie kann ja dann den Schuhhersteller in Regreß nehmen.
Ein Autofahrer haftet über die allgemeine Betriebsgefahr für so sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit seinem Auto stehen.
Merkwürdigerweise möchte die Ärzteschaft jegliche Haftung, wie es sie im normalen Leben immer gibt, gern für sich ausschließen.
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