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Verfasst am: 23.02.06, 19:32 Titel: Wieviel dürfen sich Hochschulprofessoren erlauben?
Ein Student des Fachbereichs Mechatronik an einer Fachhochschule in Baden Württemberg besuchte das fünfte Semester. Daher nahm er auch an einer Laborveranstaltung, welche eine Woche vom Montag bis zum Freitag, stattfand und bei der Anwesenheitspflicht bestand teil.
Am Donnestag morgen stand der Student auf und musste, als er soweit zur Abfahrt gerichtet war mit Durchfall auf die Toilette, wodurch er zehn Minuten zu spät zum Unterricht kam. Die Tür zum Laborraum war verschlossen. (Man kommt zwar aus dem Laboratorium heraus, kann aber bei geschlossener Tür nicht herein, ohne dass diese von innen geöffnet wird)
Als Reaktion auf sein erstes Klopfen konnte er hören: "Wer zu spät kommt, ist selbst schuld." Er wartete weitere fünf Minuten vor dem Raum bevor er zum zweiten Mal anklopfte. - Keine Reaktion. Da der Professor gerade an der Tafel die theoretische Vorbereitung für den folgenden Versuch erklärte, entschied er sich zu warten, bis der Professor damit fertig war. Direkt im Anschluss klopfte er erneut an die Tür, worauf zu hören war: "Es macht keiner auf! Ich habe keine Lust auf Diskussionen!" Der Student wartete weiterhin vor dem Raum darauf, dass der Professor vielleicht herauskommen würde.
Als ein Assistent den Laborraum betreten musste, schilderte der Student ihm seine Situation, worauf der Assistent mit dem Proessor sprach. Als dessen Antwort entgegnete der Assistent dem Studenten, er hätte anrufen sollen, wenn es absehbar war, dass er sich verspäten würde.
Es ist wohl nachvollziehbar, dass der Student nicht auf die Idee kam vom 'Stillen Örtchen' aus anzurufen. Im Anschluss wendete er sich mit der Bitte um Hilfe an die Sekretärin. Sie riet ihm zum Arzt zu gehen und sich sein Befinden attestieren zu lassen, was er direkt im Anschluss tat. Der Student bekam das Attest anstandslos. Er ging nach dem Arztbesuch zurück in die Hochschule und stellte sich erneut vor dem nun geöffneten Laborraum, da er hoffte mit dem Professor reden zu können. - Der Student wurde ignoriert. Sein Laborpartner kam kurz heraus und sagte ihm er habe ebenfalls mit dem Professor geredet, woraufhin dieser entgegnete, er könne keine Ausnahmen machen, da der nächste sich um ein halbe Stunde verspäten würde. Da könne ja jeder kommen.
Der Student ging am nächsten Tag wieder in den Unterricht, um seine Versuche zu Ende zu führen und hoffte mit dem Professor eine Lösung für das Problem finden zu können. - Er wurde mit den Worten begrüßt: "Was suchen sie denn hier?" Der Student erwiderte, dass er gerne weiter am Unterricht teilnehmen mochte. - Seine Antwort darauf: "Das können sie ja gerne tun, aber ein 'b' bekommen sie sowieso nicht!" - Somit hat der Student das Fach nicht bestanden! Er berief sich auf sein Attest, welches er dem Professor abgeben wollte. - "Das interessiert mich nicht! Es hätte rechtzeitig da sein müssen!", war seine Reaktion und lehnte somit das Attest ab. Da ein Attest jedoch erst ausgestellt werden kann, wenn man beim Arzt gewesen ist und der Professor dem Studenten am Vortag jegliche Diskussion verweigert hatte, war der frühestmögliche Abgabetermin an diesem Tag. Das Attest liegt nun auf dem Sekretariat.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir sagen könnten, ob hier eine rechtswidrige Handlung seitens des Professors vorliegt und Sie mir eine ausserschulische Stelle nennen könnten, an die der Student sich wenden kann.
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