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Der sicherste Weg

 
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Mariann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.02.06, 20:52    Titel: Der sicherste Weg Antworten mit Zitat

Wie ist das zu verstehen das der Anwalt immer den für den Mandanten sicheren Weg, gehen muß?
Wenn z.B.im Vorprozess eine Summe zum Vergleich geboten wird. Dann aber geklagt wird, ohne das auf die Risiken den Prozess auch verlieren zu können hingewiesen wird.
Kann man dann sagen, dass der Anwalt wohl nicht den sicheren Weg gegangen ist, wenn die Klage Abgewiesen wurde, ohne das der Mandant sich für den Angeboten Vergleich entschließen konnte.
MFG Mariann
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn Sie es so interpretieren, wäre der "sichere Weg" immer der, überhaupt keine Klage einzureichen. Winken

Ich halte es allerdings auf beiden Seiten für ungewöhnlich, daß

a) der Mandant sich nicht vorstellen kann, daß er auch verlieren könnte und

b) der Anwalt einen Vergleichsvorschlag ohne Rücksprache mit dem Mandanten zurückweist (außer der Mandant hätte schon vorher klar gemacht, daß er an keinem Kompromiß interessiert ist).
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Mariann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Anwalt sich das vorstellen konnte, hat er ja eben nicht gesagt, eher im Gegenteil.
Naja, als Mandant ist man vor ner Klage immer sehr mutig. Sollte der Anwalt hier nicht gründlich beraten?
Und was heißt Kompromiss?
Wie könnte der Mandant richtig aufgeklärt werden ?
Wenn er vor der Klage mutig ist, hätte das nichts geklärt werden müssen?
und vor allem wie?
Oder geht es, wenn der Anwalt sagt, „erst mal klagen, dann sieht man, wo das Gericht zu neigt, Vergleichen können wir uns immer noch, Klage muß schnell raus wegen eventueller Verjährung den Rest prüfe ich dann noch.“
Und das Ergebnis des „immer noch Prüfens“ ist , den Streitwert nocheinmahl ein gutes Stück zu erhöhen?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

> Ob der Anwalt sich das vorstellen konnte, hat er ja eben nicht gesagt, eher im Gegenteil.

Daß ein Unterliegen *immer* möglich ist, sollte auch so klar sein (deswegen gibt kein seriöser Anwalt eine 100%-ige Erfolgsgarantie). Frage ist also, ob realistisch über die Erfolgschancen aufgeklärt wurde.

> Naja, als Mandant ist man vor ner Klage immer sehr mutig. Sollte der Anwalt hier nicht gründlich beraten?

Kommt immer darauf an. Mal überspitzt gesagt, wenn der Mandant schon mit der Haltung "die Erfolgsaussichten sind mir wurscht, ich will in jedem Fall klagen" in das Beratungsgespräch geht, wird eine entsprechende Aufklärung wohl eher knapp ausfallen.

> Und was heißt Kompromiss?

Außergerichtlicher Vergleich, wie von Ihnen angesprochen.

> Wie könnte der Mandant richtig aufgeklärt werden ?
> Wenn er vor der Klage mutig ist, hätte das nichts geklärt werden müssen?
und vor allem wie?

Das ist so pauschal schwer zu sagen.

> Oder geht es, wenn der Anwalt sagt, „erst mal klagen, dann sieht man, wo das Gericht zu neigt, Vergleichen können wir uns immer noch, Klage muß schnell raus wegen eventueller Verjährung den Rest prüfe ich dann noch.“

Wenn in der Tat eine Verjährung droht, die durch außergerichtliche Verhandlungen nicht mehr zu hemmen ist, könnte es in der Tat eine Pflichtverletzung darstellen, wenn der Anwalt *nicht* vorsorglich Klage erhebt. Natürlich kann man dann im Nachhinein immer Dinge konstruieren wie "außergerichtlich hätte die Gegenseite noch einem Vergleich zugestimmt, nach Klageerhebung wollte sie das aber nicht mehr".

> Und das Ergebnis des „immer noch Prüfens“ ist , den Streitwert nocheinmahl ein gutes Stück zu erhöhen?

Wenn das zulässig und sachlich in Ordnung ist, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Das muß man eben prüfen.
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Mariann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte man davon ausgehen, das bei einem sehr sehr hohen Streitwert, wo nicht nur vorprozessual der Vergleich geboten wurde, über ¼ der Streitsumme, sonder dieser auch noch während des Prozesses geboten wurde, davon ausgehen, dass es normal wäre, dass der Anwalt irgendwann mal etwas geäußert haben muß, diesen nun wohl besser mal anzunehmen, auch als der richterliche Hinweis noch einmal in diese Richtung lautete?
Wie würden Anwälte handeln, wenn sie bemerken, dass der Mandant es echt nicht schnallt, dass es nun wohl an der Zeit ist anzunehmen?
Wie sieht es dabei mit der Beweislast aus?Was müßte er vorlegen um zu beweisen den sichersten Weg gegangen zu sein?
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

"Den sichersten Weg gehen" hat auch seine Grenzen. Nämlich darin, daß letztlich der Mandant die Entscheidungen trifft. Der Anwalt muß lediglich auf den sichersten Weg *hinweisen* - alleine gehen muß er ihn nur in Ausnahmefällen (etwa indem er vorsorglich Rechtsmittel einlegt, wenn Fristablauf droht und er sich nicht zeitnah mit dem Mandanten beraten kann) und gegen den Willen des Mandanten darf er ihn keinesfalls gehen.

Ich würde mich umgekehrt eher fragen, wie denn der Mandant beweisen will, daß er es "echt nicht schnallt", m.a.W. daß er *wegen mangelnder Beratung* oder völliger Überforderung (und nicht etwa aus bloßer Sturheit/Dickköpfigkeit/anderer Bewertung der Erfolgschancen) einen Vergleich abgelehnt hat.

Man könnte ja auch ketzerisch sagen, daß es lebensfremd wäre anzunehmen, daß der Anwalt mutwillig die Annahme eines Vergleichsangebotes vereitelt, denn ihm entginge damit ja die zusätzliche Vergleichsgebühr lt. RVG. Winken
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Mariann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich seh es ja ein, meine Fragen waren zu blöde um das man sie beantworten kann, aber Danke trotzdem
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.02.06, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fand die Fragen nicht blöde, im Gegenteil. Ich bin mir nur nicht sicher, ob wir vielleicht aneinander vorbeigeredet haben.
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