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Anwalts- und Gerichtskosten

 
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 06:06    Titel: Anwalts- und Gerichtskosten Antworten mit Zitat

Die Klage lief über 5 Jahre und wurde verloren. Bis zum 31.7.2004 wurden die Gebühren anders berechnet, seit 1.8.2004 gibt es eine andere Regelung.
Wonach richten sich in diesem Fall die Kosten und wie hoch ist der Unterschied zwischen der Zeit vor dem 1.8.2004? Der Streitwert beträgt 30.000 DM bzw. 15.000 €.

Danke für Antworten,

Morgengruß von biggi33
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 09:08    Titel: Re: Anwalts- und Gerichtskosten Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Die Klage lief über 5 Jahre und wurde verloren. Bis zum 31.7.2004 wurden die Gebühren anders berechnet, seit 1.8.2004 gibt es eine andere Regelung.


Die Gebühren des Anwaltes wurden bis zum 30.06.2004 nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) berechnet, seit dem 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anzuwenden.

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Wonach richten sich in diesem Fall die Kosten


Wurde der Anwalt vor dem 01.07.2004 beauftragt, das Klageverfahren zu führen, so richten sich die Gebühren nach der BRAGO. Dies auch dann, wenn das Verfahren jetzt erst beendet ist. Es kommt auf den Zeitpunkt der Beauftragung an.

biggi33 hat folgendes geschrieben::
wie hoch ist der Unterschied zwischen der Zeit vor dem 1.8.2004? Der Streitwert beträgt 30.000 DM bzw. 15.000 €.


Dies kann man so nicht sagen, da die Gebührenhöhe sich im Vergleich zur BRAGO nicht geändert hat. Geändert haben sich die Gebührensätze. Um einen Vergleich anstellen zu können, muß man wissen, welchen Verlauf das Verfahren nahm.

Als Anhaltspunkt: eine 10/10 Prozeßgebühr (BRAGO) aus einem Gegenstandswert von 30.000,- € beträgt 758,- €. Eine 1,2 Verfahrensgebühr (RVG - entspricht der Prozeßgebühr) aus dem selben Gegenstandswert beträgt 909,60 €.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.02.06, 09:11    Titel: Re: Anwalts- und Gerichtskosten Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Die Klage lief über 5 Jahre und wurde verloren. Bis zum 31.7.2004 wurden die Gebühren anders berechnet, seit 1.8.2004 gibt es eine andere Regelung.
Wonach richten sich in diesem Fall die Kosten und wie hoch ist der Unterschied zwischen der Zeit vor dem 1.8.2004? Der Streitwert beträgt 30.000 DM bzw. 15.000 €.

Hinsichtlich der Anwaltsgebühren dürfte eine einheitliche Berechnung erfolgen:
Code:
§ 60 RVG
(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem In-Kraft-Treten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen.

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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