Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.02.06, 06:06 Titel: Anwalts- und Gerichtskosten
Die Klage lief über 5 Jahre und wurde verloren. Bis zum 31.7.2004 wurden die Gebühren anders berechnet, seit 1.8.2004 gibt es eine andere Regelung.
Wonach richten sich in diesem Fall die Kosten und wie hoch ist der Unterschied zwischen der Zeit vor dem 1.8.2004? Der Streitwert beträgt 30.000 DM bzw. 15.000 €.
Verfasst am: 24.02.06, 09:08 Titel: Re: Anwalts- und Gerichtskosten
Guten Morgen!
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Die Klage lief über 5 Jahre und wurde verloren. Bis zum 31.7.2004 wurden die Gebühren anders berechnet, seit 1.8.2004 gibt es eine andere Regelung.
Die Gebühren des Anwaltes wurden bis zum 30.06.2004 nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) berechnet, seit dem 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anzuwenden.
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Wonach richten sich in diesem Fall die Kosten
Wurde der Anwalt vor dem 01.07.2004 beauftragt, das Klageverfahren zu führen, so richten sich die Gebühren nach der BRAGO. Dies auch dann, wenn das Verfahren jetzt erst beendet ist. Es kommt auf den Zeitpunkt der Beauftragung an.
biggi33 hat folgendes geschrieben::
wie hoch ist der Unterschied zwischen der Zeit vor dem 1.8.2004? Der Streitwert beträgt 30.000 DM bzw. 15.000 €.
Dies kann man so nicht sagen, da die Gebührenhöhe sich im Vergleich zur BRAGO nicht geändert hat. Geändert haben sich die Gebührensätze. Um einen Vergleich anstellen zu können, muß man wissen, welchen Verlauf das Verfahren nahm.
Als Anhaltspunkt: eine 10/10 Prozeßgebühr (BRAGO) aus einem Gegenstandswert von 30.000,- € beträgt 758,- €. Eine 1,2 Verfahrensgebühr (RVG - entspricht der Prozeßgebühr) aus dem selben Gegenstandswert beträgt 909,60 €. _________________ Karma statt Punkte!
Verfasst am: 24.02.06, 09:11 Titel: Re: Anwalts- und Gerichtskosten
biggi33 hat folgendes geschrieben::
Die Klage lief über 5 Jahre und wurde verloren. Bis zum 31.7.2004 wurden die Gebühren anders berechnet, seit 1.8.2004 gibt es eine andere Regelung.
Wonach richten sich in diesem Fall die Kosten und wie hoch ist der Unterschied zwischen der Zeit vor dem 1.8.2004? Der Streitwert beträgt 30.000 DM bzw. 15.000 €.
Hinsichtlich der Anwaltsgebühren dürfte eine einheitliche Berechnung erfolgen:
Code:
§ 60 RVG
(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem In-Kraft-Treten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen.
_________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.