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Muss die unbestellte Ware generell zur Abholung bereit gehalten werden, oder nur solche, welche in der Annahme einer Bestellung, oder an eine falsche Person erfolgt ist?
Muss die unbestellte Ware generell zur Abholung bereit gehalten werden
Meines Wissens nein. Da keine Ansprüche begründet werden, muß der Verbraucher auch die unbestellte Ware nicht zur Abholung bereit halten. Darüber hinaus darf der Verbraucher noch einiges mehr.
Muss die unbestellte Ware generell zur Abholung bereit gehalten werden, oder nur solche, welche in der Annahme einer Bestellung, oder an eine falsche Person erfolgt ist?
Weder noch.
Ein Rückgewährsanspruch wäre nämlich erst dann nicht ausgeschlossen, wenn für den Empfänger der unbestellten Warenzusendung die irrige Vorstellung des Zusenders hätte erkennbar sein müssen, der Zusendung hätte eine Bestellung zugrundegelegen.
(Er muß die Ware also nicht schon dann zur Abholung bereithalten, weil er sich nicht ganz sicher ist. Nur wenn es "unübersehbar" war, daß der Zusender irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen sein muß, dann könnte die unbestellt erhaltene Warenzusendung zurückverlangt werden.)
Muss die unbestellte Ware generell zur Abholung bereit gehalten werden, oder nur solche, welche in der Annahme einer Bestellung, oder an eine falsche Person erfolgt ist?
Weder noch.
Ein Rückgewährsanspruch wäre nämlich erst dann nicht ausgeschlossen, wenn für den Empfänger der unbestellten Warenzusendung die irrige Vorstellung des Zusenders hätte erkennbar sein müssen, der Zusendung hätte eine Bestellung zugrundegelegen.
(Er muß die Ware also nicht schon dann zur Abholung bereithalten, weil er sich nicht ganz sicher ist. Nur wenn es "unübersehbar" war, daß der Zusender irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen sein muß, dann könnte die unbestellt erhaltene Warenzusendung zurückverlangt werden.)
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