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Eigentumswohung

 
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Norbert
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 18:49    Titel: Eigentumswohung Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

ich habe zwei bescheidene Fragen.

1. kann man eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten auf die Eigentümer umlegen, wenn Mieter im Haus ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen und auch die jeweiligen Eigentümer nach mehrfachen Aufforderungen nicht reagieren??

2. Kann ich Schadenersatz/Wertminderung von meinem Verkäufer verlangen, wenn er trotz gegenteiliger Aussage seine restlichen 2 Wohungen nach dem Auszug der jetzigen Mieter an Sozielahilfeempfänger vermietet? Für mich stellt das eine klare Erlösschmälerung eines ggf. geplanten Verkaufs meiner Wohung dar. Muß ich einem interessiertem Käufer das auf eine Frage hin überhaupt sagen? Kann er mich sonst ggf. wieder in Regress nehmen?

Vielen Dank und ein schönes baldiges Wochenende.
Lachen
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 09:44    Titel: Re: Eigentumswohung Antworten mit Zitat

Nicht der Mieter hat eine Reinigungspflicht sondern der Eigentümer der Wohnung. Diesen kann man haftbar machen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:45    Titel: Re: Eigentumswohung Antworten mit Zitat

... wobei der Eigentümer seine Reinigungspflichten i.d.R. auf den Mieter abwälzt.
MfG
Dieter
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Norbert
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 16:59    Titel: Re: Eigentumswohung Antworten mit Zitat

...und genau das ist das problem...
Es sind vier Wohungen im Haus, davon sind drei vermietet und die vierte gehört mir.
Die anderen Eigentümer kümmern sich nicht und die Mieter ebensowenig.
Brauch ich also einen Mehrheitsbeschluß um die Reinigung auf Kosten aller durchführen zu lassen oder kann ich das auch in Eigenregie (nach schriftl. "Androhung"...) durchführen lassen und die Kosten einfach auf die anderen Eigentümer mit aufteilen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 17:28    Titel: Re: Eigentumswohung Antworten mit Zitat

Nein, es bedarf eines Entschlusses der Eigentümer, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt.
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