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Drehgenehmigung bei öffent.Event?

 
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Overkill19
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 15:04    Titel: Drehgenehmigung bei öffent.Event? Antworten mit Zitat

Hallo

Angenommen die Reifenfirma XYZ lädt die Öffentlichkeit zu einem Event ein.Der Eintrittspreis beträgt 2€.Darf man dieses Event kommerziell vermarkten(z.b.Fernsehen)?
Braucht man dazu eine Drehgenehmigung vom Veranstalter,oder braucht man sowas nicht bei öffentlichen Veranstaltungen?
Und wie sieht es mit den Urheberechten aus?Liegen dir bei mir,oder beim Veranstalter?

mfg.Moritz
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 23:40    Titel: Re: Drehgenehmigung bei öffent.Event? Antworten mit Zitat

Overkill19 hat folgendes geschrieben::
Braucht man dazu eine Drehgenehmigung vom Veranstalter,oder braucht man sowas nicht bei öffentlichen Veranstaltungen?


Es kommt darauf an. Findet die Veranstaltung auf öffentlichem Grund statt, kann der Veranstalter sich wohl nur in Ausnahmefällen darauf berufen, einen Unterlassungsanspruch zu haben.
Auf Privatgrund gilt hingegen das Hausrecht, der Veranstalter kann hier also Aufnahmen untersagen.

Overkill19 hat folgendes geschrieben::
Und wie sieht es mit den Urheberechten aus?Liegen dir bei mir,oder beim Veranstalter?


Urheberrechte liegen immer beim Erschaffer eines Werkes. Ob man allerdings auch ein Nutzungsrecht hat, wenn qua Hausrecht die Aufnahmen untersagt wurden, ist eine andere Baustelle.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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ipanema
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Veranstalter Eintritt verlangen kann/darf, dann ist es (auch auf öffentlichen Grund) mehr oder weniger eine Privat-Veranstaltung.

Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es am sichersten den Veranstalter nach einer Drehgenehmigung zu fragen.


.
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