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Verfasst am: 04.03.06, 15:04 Titel: Drehgenehmigung bei öffent.Event?
Hallo
Angenommen die Reifenfirma XYZ lädt die Öffentlichkeit zu einem Event ein.Der Eintrittspreis beträgt 2€.Darf man dieses Event kommerziell vermarkten(z.b.Fernsehen)?
Braucht man dazu eine Drehgenehmigung vom Veranstalter,oder braucht man sowas nicht bei öffentlichen Veranstaltungen?
Und wie sieht es mit den Urheberechten aus?Liegen dir bei mir,oder beim Veranstalter?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.03.06, 23:40 Titel: Re: Drehgenehmigung bei öffent.Event?
Overkill19 hat folgendes geschrieben::
Braucht man dazu eine Drehgenehmigung vom Veranstalter,oder braucht man sowas nicht bei öffentlichen Veranstaltungen?
Es kommt darauf an. Findet die Veranstaltung auf öffentlichem Grund statt, kann der Veranstalter sich wohl nur in Ausnahmefällen darauf berufen, einen Unterlassungsanspruch zu haben.
Auf Privatgrund gilt hingegen das Hausrecht, der Veranstalter kann hier also Aufnahmen untersagen.
Overkill19 hat folgendes geschrieben::
Und wie sieht es mit den Urheberechten aus?Liegen dir bei mir,oder beim Veranstalter?
Urheberrechte liegen immer beim Erschaffer eines Werkes. Ob man allerdings auch ein Nutzungsrecht hat, wenn qua Hausrecht die Aufnahmen untersagt wurden, ist eine andere Baustelle. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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