Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GEZ mal wieder
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GEZ mal wieder

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lienna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 16:00    Titel: GEZ mal wieder Antworten mit Zitat

Hallo Allerseits,

ich habe schon die Suchfunktion genutzt und bin in Sachen GEZ aber noch nicht so eindeutig auf meine Kosten gekommen. Ich hab eine Frage zu folgendem Fall.

Ich habe mich zum 1.7.2005 in Deutschland abgemeldet da ich jetzt im Ausland lebe. Das Einwohnermeldeamt sagte mir dass diese Abmeldung auch an die GEZ gesandt wird. Habe darüber auch einen Nachweis. Dennoch haben sie mir meine Beiträge bis November abgebucht.
Nun habe ich denen eine Mail geschrieben, dass ich um Rückerstattung bitte da ich nachweislich seit dem 1.7. nicht mehr in Deutschland lebe. Bisher habe ich allerdings noch keine Antwort.

Seit neuestem werden auch noch meine Eltern belästigt mit Schreiben an mich.
Ich mein, wie arbeiten die? Da bekommen sie schon Abmeldungen vom Einwohnermeldeamt automatisch geschickt und gehen den Menschen trotzem auf den Keks.

Anstatt tausende von "Spionen" einzustellen würd ich doch mal meine interne Verwaltung etwas aufstocken, dann passiert so ein Mist nicht, dann könnte man auch mal die ganzen Abmeldungen bearbeiten. Bei Anmeldungen klappts ja auch. Man kann ja nur staunen wie schnell man Post von denen hat wenn man innerhalb Deutschland umzieht.

Nun meine Frage, kann ich aufgrund des Nachweises darüber, dass das Einwohnermeldeamt auch die GEZ von meiner Abmeldung unterrichtet hat etwas machen und wirklich meine Gebühren zurück verlangen?

Grüße
Lienna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das Einwohnermeldeamt meldet Sie nicht automatisch bei der GEZ ab - das müssen Sie schon selbst tun.
Da eine Abmeldung nicht rückwirkend erfolgen kann, sollten Sie sich also schnellstmöglich bei der GEZ abmelden.
Ein Formular dafür kann man sich unter http://www.gez.de/ herunterladen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre mir zwar auch neu, aber... - wenn das tatsächlich stimmt
Lienna hat folgendes geschrieben::
Das Einwohnermeldeamt sagte mir dass diese Abmeldung auch an die GEZ gesandt wird. Habe darüber auch einen Nachweis.
dann haben Sie ggf. einen Schadensersatzanspruch gegend das Einwohnermeldeamt btw. den dortigen Mitarbeiter.

Also am besten nochmals sofort per Einschreiben mit Rückschein abmelden und den Fall beim Einwohnermeldeamt mitteilen mit der BItte um unverzügliche Erstattung der von der GEZ abgebuchten Beträge.

Die werden sich natürlich wehren, aber wenn Ihnen für die zusage des Mitarbeiters tatsächlich ein Beweis vorliegt, dürfte die Rechtslage klar sein.

Nach Erstattung können Sie dann Ihre Forderungen gegen die GEZ ggf. an das Einwohnermeldeamt abtreten.
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lienna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

was ich vergessen habe zu erwähnen, ich habe mich schon auch selbst bei der GEZ abgemeldet... aber erst im September und sie haben mir trotzdem die Gebühren bis einschließlich November abgebucht.

Das Einwohnermeldeamt hat die Abmeldebestätigung an die GEZ geschickt, das ist korrekt ... mir ist schon klar dass die dort nicht für mich kündigen können, wäre ja etwas naiv das zu denken... aber wenn ich doch die Bestätigung habe und den Nachweis dass die GEZ meine Abmeldung vom Einw.MA zum 1.7. bekommen hat, dann müsste ich doch eigentlich rückwirkend meine Gebühren zurückbekommen können, oder?
Die Definition der GEZ "Rundfunkempfänger ist wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält" trifft nachgewiesenermaßen seit dem 1.7. nicht mehr auf mich zu.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.