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Verfasst am: 27.02.06, 16:00 Titel: GEZ mal wieder
Hallo Allerseits,
ich habe schon die Suchfunktion genutzt und bin in Sachen GEZ aber noch nicht so eindeutig auf meine Kosten gekommen. Ich hab eine Frage zu folgendem Fall.
Ich habe mich zum 1.7.2005 in Deutschland abgemeldet da ich jetzt im Ausland lebe. Das Einwohnermeldeamt sagte mir dass diese Abmeldung auch an die GEZ gesandt wird. Habe darüber auch einen Nachweis. Dennoch haben sie mir meine Beiträge bis November abgebucht.
Nun habe ich denen eine Mail geschrieben, dass ich um Rückerstattung bitte da ich nachweislich seit dem 1.7. nicht mehr in Deutschland lebe. Bisher habe ich allerdings noch keine Antwort.
Seit neuestem werden auch noch meine Eltern belästigt mit Schreiben an mich.
Ich mein, wie arbeiten die? Da bekommen sie schon Abmeldungen vom Einwohnermeldeamt automatisch geschickt und gehen den Menschen trotzem auf den Keks.
Anstatt tausende von "Spionen" einzustellen würd ich doch mal meine interne Verwaltung etwas aufstocken, dann passiert so ein Mist nicht, dann könnte man auch mal die ganzen Abmeldungen bearbeiten. Bei Anmeldungen klappts ja auch. Man kann ja nur staunen wie schnell man Post von denen hat wenn man innerhalb Deutschland umzieht.
Nun meine Frage, kann ich aufgrund des Nachweises darüber, dass das Einwohnermeldeamt auch die GEZ von meiner Abmeldung unterrichtet hat etwas machen und wirklich meine Gebühren zurück verlangen?
Das Einwohnermeldeamt meldet Sie nicht automatisch bei der GEZ ab - das müssen Sie schon selbst tun.
Da eine Abmeldung nicht rückwirkend erfolgen kann, sollten Sie sich also schnellstmöglich bei der GEZ abmelden.
Ein Formular dafür kann man sich unter http://www.gez.de/ herunterladen.
Das wäre mir zwar auch neu, aber... - wenn das tatsächlich stimmt
Lienna hat folgendes geschrieben::
Das Einwohnermeldeamt sagte mir dass diese Abmeldung auch an die GEZ gesandt wird. Habe darüber auch einen Nachweis.
dann haben Sie ggf. einen Schadensersatzanspruch gegend das Einwohnermeldeamt btw. den dortigen Mitarbeiter.
Also am besten nochmals sofort per Einschreiben mit Rückschein abmelden und den Fall beim Einwohnermeldeamt mitteilen mit der BItte um unverzügliche Erstattung der von der GEZ abgebuchten Beträge.
Die werden sich natürlich wehren, aber wenn Ihnen für die zusage des Mitarbeiters tatsächlich ein Beweis vorliegt, dürfte die Rechtslage klar sein.
Nach Erstattung können Sie dann Ihre Forderungen gegen die GEZ ggf. an das Einwohnermeldeamt abtreten. _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
was ich vergessen habe zu erwähnen, ich habe mich schon auch selbst bei der GEZ abgemeldet... aber erst im September und sie haben mir trotzdem die Gebühren bis einschließlich November abgebucht.
Das Einwohnermeldeamt hat die Abmeldebestätigung an die GEZ geschickt, das ist korrekt ... mir ist schon klar dass die dort nicht für mich kündigen können, wäre ja etwas naiv das zu denken... aber wenn ich doch die Bestätigung habe und den Nachweis dass die GEZ meine Abmeldung vom Einw.MA zum 1.7. bekommen hat, dann müsste ich doch eigentlich rückwirkend meine Gebühren zurückbekommen können, oder?
Die Definition der GEZ "Rundfunkempfänger ist wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereithält" trifft nachgewiesenermaßen seit dem 1.7. nicht mehr auf mich zu.
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