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Berechnungsfehler des Bafög-Amtes

 
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Kaddi
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 18:20    Titel: Berechnungsfehler des Bafög-Amtes Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich war heute auf dem Bafög-Amt und habe mich erkundigt, wie meine Chancen stehen, auch dieses Jahr wieder Bafög zu erhalten. Dabei wurde festgestellt, dass ich im letzten Schuljahr gar kein Recht auf den Bafög-Betrag, der mir gezahlt wurde, gehabt hätte. Das Amt hat übersehen, dass mein Vermögen höher als 5200 € war, obwohl ich es angegeben hatte. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, dass ich selber hätte merken müssen, dass auf dem Bafög Bescheid das Vermögen nicht angegeben war. Dies hätte ich dem Amt melden müssen. Nun soll ich das ganze Geld wieder zurückzahlen. Muss ich das wirklich? Wenn ja, sofort oder in Raten?

Danke für alle Antworten!

Kathrin
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 06:32    Titel: Re: Berechnungsfehler des Bafög-Amtes Antworten mit Zitat

Kaddi hat folgendes geschrieben::
Nun soll ich das ganze Geld wieder zurückzahlen. Muss ich das wirklich?

Die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides, der Geldmittel verteilt, ist nicht einfach und kann nicht ohne weiteres hier im Forum besprochen werden. Du solltest Dich damit an jemanden persönlich, zur Not einen Anwalt wenden.

Zitat:
Wenn ja, sofort oder in Raten?


Das wird im Bescheid stehen, aber wenn Du jetzt Anspruch auf BAföG hast, dann wohl eher in Raten oder nach Anspruch.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 08:32    Titel: Re: Berechnungsfehler des Bafög-Amtes Antworten mit Zitat

Der Vorwurf des 'Erkennen-Müssens', gerne auch die sog. 'Bösgläubigkeit' genannt, geht den meisten Behörden leicht von der Hand. Ich weiß nicht, wie so ein BAFöG-Bescheid heute aussieht und ob das wirklich ohne tiefere Einsicht in die Materie erkennbar ist, ob Vermögen berücksichtigt wurde oder nicht.
Das ist in jedem Fall der Punkt, an dem du ansetzen kannst. Wenn du das Vermögen wahrheitsgemäß angegeben hast, stehen die Chancen, dass die Bewilligung nicht rückwirkend aufgehoben werden kann, zumindest schon mal nicht schlecht.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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