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Hundekauf mit Fehler

 
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pimbolie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 14:39    Titel: Hundekauf mit Fehler Antworten mit Zitat

Hallo, ich hätte mal eine Frage, ich bin ein kleiner Hobbyzüchter und habe mir vor einigen Monaten einen Welpen zwecks Zuchtvergrößerung gekauft. Der Züchter schrieb keinen Vertrag und meinte wenn der Hund nichts wird, kann ich ihn wieder bringen. Der Hund hat nun leider einen Zahnfehler, innerhalb kurzer Zeit kam der Vertrag den ich ihm dann nach viel Druck von ihm unterschrieben habe. Im Vertrag steht der Satz für junghunde übernimmt er keine Gewähr ob die Zähne was werden oder ob er für Zucht und Ausstellung geeignet sein wird.
Nach einigen Recherchen, mußte ich nun feststellen, das besagter Züchter ständig solche Hunde produziert und das in ganz Deutschland viele solcher Zahnfehlerhunde herum laufen.
Mich würde nun mal als Käufer interessieren, wie das hier mit dem Recht ist, zumal er vorsätzlich gehandelt hat und eigentlich weiß das er ziemlich viele Fehler hat. Hinzu kommt die Großeltern meiner kleinen haben bereits ein Kind gehabt, das von einer schweren Erbkrankheit gezeichnet ist. Auch wenn hier die Zähne in Ordnung sind, müßte ich immer wieder Angst haben, das ein solcher Hund mit Erbfehlern wieder kommt. Kann ich denn nun was machen?


Zuletzt bearbeitet von pimbolie am 26.02.06, 18:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 17:55    Titel: Re: Hundekauf mit Fehler Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Du selbst züchtest, verstehe ich nicht ganz, warum Du so unbedarft einen Welpen zwecks Zuchterweiterung gekauft hast. Ich meine, wenn dieser Züchter so viele zuchtuntaugliche und auch kranke Hunde produziert, dann hätte Dir das bei Deinen Recherchen im Vorfeld auffallen müssen. Ich schau doch in so einem Fall das Pedigree mindestens mal bis in die 5. Generation durch, ob da nicht u.U. Hunde dabei sind, die selbst krank waren oder überproportional häufig kranke Nachkommen gebracht haben oder Nachkommen mit zuchtausschließenden Fehlern wie Kryptochismus, Zahnfehlern usw.

So wie ich das verstanden habe, hat Dir der Verkäufer = Züchter in einem mündlichen Kaufvertrag zugesichert, daß Du den Welpen zurückbringen kannst, sollte er aus irgend einem Grund später nicht zuchtfähig sein. Anschließend wurde dann ein schriftlicher Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet, in welchem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß der Verkäufer nicht für zuchtausschließende Mängel haftet.

Du wirst Probleme bekommen zu beweisen, daß vor der Anfertigung des schriftlichen Vertrages ein mündlicher Vertrag mit anderem Wortlaut bestanden hat. Zudem hättest Du den zweiten, schriftlichen Vertrag nicht unterzeichnen dürfen.

Wenn der Züchter so viel züchtet wie Du schreibst, müßte er mit seinem Zuchtaufkommen lt. aktuellem Kaufrecht unter den Begriff "gewerblicher Züchter" fallen. Somit muß er zwei Jahre Garantie auf den Welpen gaben. Sollte im Kaufvertrag stehen, daß Du diesen Hund zum Zwecke der Zucht gekauft hast, dann kann der Verkäufer zuchtausschließende Mängel nicht von der Garantie ausnehmen.

Sollte im Kaufvertrag allerdings nicht drin stehen, zu welchem Zweck Du den Hund erworben hast, dann wird ein Gericht i.d.R. davon ausgehen, daß Du den Hund als Begleit- und Familienhund gekauft hast. Und diesen Zweck kann er ohne Probleme auch mit einem Zahnfehler erfüllen, somit wäre das dann kein Mangel lt. Kaufrecht.

LG Waschbärin
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pimbolie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn ich gewußt hätte, das ich hier nun angemacht werde, weil ich so blöd war jemandem zu vertrauen, dann hätte ich bestimmt nicht gefragt.
Ich habe nachher erst recherchiert, denn ich glaube kaum das Du ein Züchter findest, der Dir freiwillig im Vorfeld sagt, das er in seinen Vorfahren solche Erbanlagen drin hat. Gut da ich ja dann keine Chance habe etwas zu erreichen, werde ich es wohl lassen. Aber richtig ist es auch nicht selbst wenn ich den Hund als Liebhaberhund gekauft habe war er mit seinen Fehlern die er hat viel zu teuer. Solch ein Hund hätte ich an jeder Straßenecke zum Billigpreis erwerben können.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid daß Du Dich angepieselt fühlst. Aber das waren meine ersten Gedanken zu dem Thema. Du züchtest selbst, folglich bist Du kein Laie, der von der Rasse an sich und ihren "Problemzonen" im speziellen keine Ahnung hat. Wenn ich (züchte selbst auch) einen Welpen zwecks Erweiterung meiner Zuchtbasis zukaufe, dann recherchiere ich im Vorfeld doch bezüglich seiner Abstammung genau so intensiv und gründlich als wenn ich selbst diesen Welpen züchten würde.

Als Züchter solltest Du Dich mit dem Thema "Kaufvertrag" besser auseinandersetzen. In diesem Fall fällst Du als Käufer hinten runter, da Du nicht beweisen kannst, daß der Verkäufer Dir die Zuchtfähigkeit des betreffenden Hundes garantiert hat. Vielmehr hast Du ja selbst unterschrieben, daß Du darüber aufgeklärt wurdest, daß der Verkäufer KEINE Garantie für die Zuchtfähigkeit dieses Hundes übernimmt.

Andersherum kannst Du auch als Züchter = Verkäufer gehörig auf die Nase fallen, wenn die von Dir ausformulierten Kaufverträge nicht niet- und nagelfest sind. Inzwischen gibt es Gerichtsurteile, daß Züchter für Erkrankankungen der von ihnen gezüchteten Hunde teilweise bis zum sechsfachen des Welpenpreises an die Käufer ihrer Hunde zahlen müssen. Insofern würde ich an Deiner Stelle den Kaufpreis dieses Welpen als schmerzhaftes Lehrgeld abhaken, aber es hätte Dich finanziell auch bedeutend schlimmer treffen können, wenn nämlich bezüglich eines Kaufvertrages eines von Dir gezüchteten Welpen etwas nicht in Ordnung gewesen wäre.

Im übrigen sehe ich das mit dem "Solch ein Hund hätte ich an jeder Straßenecke zum Billigpreis erwerben können" etwas anders. Abgesehn davon, daß dieser Hund aufgrund eines Zahnfehlers nicht zuchtfähig ist, ist er ja wohl ansonsten gesund und wahrscheinlich gut geprägt. Und das ist etwas, was Du an der nächsten Straßenecke mit bedeutend größerer Wahrscheinlichkeit nicht erhälst. (Sollten Aufzucht und Prägung beim Züchter nicht gestimmt haben, dann frag ich mich, warum du überhaupt dort gekauft hast...)

Wenn ich Welpen im Wurf habe, von denen ich weiß oder bei denen ich damit rechne, daß sie später nicht zuchtfähig sind, gebe ich diese Welpen nicht billiger ab als ihre Geschwister. Ich schreibe dann allerdings in den Kaufvertrag, daß der Welpe den betreffenden Mangel besitzt. Aber dieser Welpe kostet mich in seiner Aufzucht das gleiche wie seine Geschwister und ich muß für seine Gesundheit genau so garantieren wie für die seiner bis dahin fehlerfreien Geschwister, und zudem wünscht nicht jeder Welpenkäufer einen späteren Zuchthund. Im übrigen übernehme auch ich bei keinem Welpen die Garantie dafür, daß er später zuchtfähig ist. Neben der Genetik spielen ja auch die Aufzuchtsbedingungen beim Welpenkäufer keine unerhebliche Rolle. So hat z.B. eine meiner Welpenkäuferinnen ihrem Welpen durch unsachgemäßes Training während der Zahnung einen bleibenden Zahn herausgezogen. Für so etwas übernehme ich als Verkäufer natürlich keine Haftung.

Hast Du denn inzwischen mal mit dem Züchter gesprochen? Evtl. hält er ja sein mündlich gegebenes Versprechen. Wie gesagt, ich sichere mich gegen Dummheiten der Welpenkäufer in der Aufzucht auch generell schriftlich ab, würde aber letztendlich immer von Fall zu Fall entscheiden, wenn wirklich ein Mangel auftritt. Vielleicht ist es ja auch nur viel Aufregung um nichts und Du wirst Dir mit dem Züchter einig.

Wegen der Sache mit den Kaufverträgen schau mal hier:

http://www.dobermann.com/kaufrecht.htm

http://www.wdr.de/tv/service/tiere/inhalt/20021013/b_3.phtml

Die im letzten Link erwähnte Broschüre solltest Du Dir besorgen.

Und nix für ungut

Waschbärin
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pimbolie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 08:38    Titel: Kauf mit Fehlern Antworten mit Zitat

Bei meinem Hund wurde noch eine Nierenerkrankung festgestellt. Beide Nieren sind verformt und mißgebildet. Machen kann man leider wohl auch da nichts, da der Züchter dann auf eine Biopsie besteht und die wäre für den Hund tödlich.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 17:20    Titel: Re: Kauf mit Fehlern Antworten mit Zitat

pimbolie hat folgendes geschrieben::
Bei meinem Hund wurde noch eine Nierenerkrankung festgestellt. Beide Nieren sind verformt und mißgebildet. Machen kann man leider wohl auch da nichts, da der Züchter dann auf eine Biopsie besteht und die wäre für den Hund tödlich.


Das kann er gar nicht! Laß Dir ein tierärztliches Attest geben, irgendwie wurde diese Erkrankung ja festgestellt.

Unter'm Strich hast Du einen kranken Hund. Und das ist etwas, wegen dem Du gegen den Züchter gemäß dem neuen Kaufrecht vorgehen kannst. Hier geht es nicht mehr darum, ob der Hund für die Zucht geeignet ist oder nicht.

LG Waschbärin
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