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Verfasst am: 21.02.06, 17:58 Titel: Wer ist der rechtmäßige Autoeigentümer?
Guten tag!
Ich habe folgendes Problem: Mein Bruder Hat vor einiger zeit Ein Auto für unsere Familie gekauft, damit wir mobiler sind, da wir auf einem Dorf wohnen. Meine mutter sollte den Kaufpreis abbezahlen, was aber noch nicht vollständig geschehen ist. Mein Bruder will nun ausziehen und will das Auto verkaufen, mit dem Argument, das er den wagen ja bezahlt habe, Die Reparaturen und Die Versicherungszahlungen hat allerdings meine Mutter übernommen, obwohl er selber den wagen mit benutzt hat. Die Versicherung läuft auf meinen Vater. Meine Frage ist nun ob er als Käufer(jedoch NICHT Versicherungsinhaber) Den wagen Verkaufen darf, oder ob diese Entscheidug bei meinem Vater liegt und mein bruder sich somit mit dem Verkauf Strafbar machen würde.
ich hoffe sie können mir da weiterhelfen und bitte um Antwort
MfG Yessi83
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.02.06, 21:52 Titel:
Was wurde denn vereinbart? Üblicherweise ja wohl so etwas wie "Kfz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers".
Entscheidend ist also, wer was beweisen kann.
Dem unbeteiligten Betrachter bieten sich ja zwei Interpretationen an:
1. VK hat mit K Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt geschlossen => dann "darf" er das Kfz verkaufen, müßte dem K aber Schadensersatz leisten, da er den Kaufvertrag nun nicht mehr erfüllen kann (Ausnahme: K ist mit der Bezahlung in Verzug).
2. VK hat dem K wirksam das Eigentum übertragen => dann darf er das Kfz nicht mehr verkaufen, ohne sich strafbar zu machen.
Welche Indizien in der vorliegenden Situation für was sprechen, kann man nicht seriös bewerten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wer ist denn im Fahrzeugbrief (oder in der verflixten Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen. Im Fahrzeugbrief ist üblicherweise der Eigentümer eingetragen. Ob das als Beweis ausreichend ist Zumindest ist es ein Indiz.
Entscheidend ist m.E. nicht wer der Versicherungsnehmer ist oder wer der Käufer des Autos ist, sondern einzig und allein derjenige, der im Kfz-Brief drin steht.
Denn nur der, der im Kfz-Brief (oder wie das Ding jetzt heißt) steht, hat auch die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Auto. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 22.02.06, 14:45 Titel:
Christoph hat folgendes geschrieben::
Entscheidend ist m.E. nicht wer der Versicherungsnehmer ist oder wer der Käufer des Autos ist, sondern einzig und allein derjenige, der im Kfz-Brief drin steht. Denn nur der, der im Kfz-Brief (oder wie das Ding jetzt heißt) steht, hat auch die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Auto.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.02.06, 19:30 Titel:
Christoph hat folgendes geschrieben::
Peitsch mich.
Nach der freundlichen Bewertung lässt sich darüber reden ... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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