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Wer ist der rechtmäßige Autoeigentümer?

 
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Yessi83
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Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 17:58    Titel: Wer ist der rechtmäßige Autoeigentümer? Antworten mit Zitat

Guten tag!

Ich habe folgendes Problem: Mein Bruder Hat vor einiger zeit Ein Auto für unsere Familie gekauft, damit wir mobiler sind, da wir auf einem Dorf wohnen. Meine mutter sollte den Kaufpreis abbezahlen, was aber noch nicht vollständig geschehen ist. Mein Bruder will nun ausziehen und will das Auto verkaufen, mit dem Argument, das er den wagen ja bezahlt habe, Die Reparaturen und Die Versicherungszahlungen hat allerdings meine Mutter übernommen, obwohl er selber den wagen mit benutzt hat. Die Versicherung läuft auf meinen Vater. Meine Frage ist nun ob er als Käufer(jedoch NICHT Versicherungsinhaber) Den wagen Verkaufen darf, oder ob diese Entscheidug bei meinem Vater liegt und mein bruder sich somit mit dem Verkauf Strafbar machen würde.

ich hoffe sie können mir da weiterhelfen und bitte um Antwort
MfG Yessi83
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 21:52    Titel: Antworten mit Zitat

Was wurde denn vereinbart? Üblicherweise ja wohl so etwas wie "Kfz bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers".
Entscheidend ist also, wer was beweisen kann.
Dem unbeteiligten Betrachter bieten sich ja zwei Interpretationen an:

1. VK hat mit K Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt geschlossen => dann "darf" er das Kfz verkaufen, müßte dem K aber Schadensersatz leisten, da er den Kaufvertrag nun nicht mehr erfüllen kann (Ausnahme: K ist mit der Bezahlung in Verzug).

2. VK hat dem K wirksam das Eigentum übertragen => dann darf er das Kfz nicht mehr verkaufen, ohne sich strafbar zu machen.

Welche Indizien in der vorliegenden Situation für was sprechen, kann man nicht seriös bewerten.
_________________
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 21.02.06, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ist denn im Fahrzeugbrief (oder in der verflixten Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen. Im Fahrzeugbrief ist üblicherweise der Eigentümer eingetragen. Ob das als Beweis ausreichend ist Geschockt Zumindest ist es ein Indiz.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheidend ist m.E. nicht wer der Versicherungsnehmer ist oder wer der Käufer des Autos ist, sondern einzig und allein derjenige, der im Kfz-Brief drin steht.

Denn nur der, der im Kfz-Brief (oder wie das Ding jetzt heißt) steht, hat auch die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Auto.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Entscheidend ist m.E. nicht wer der Versicherungsnehmer ist oder wer der Käufer des Autos ist, sondern einzig und allein derjenige, der im Kfz-Brief drin steht. Denn nur der, der im Kfz-Brief (oder wie das Ding jetzt heißt) steht, hat auch die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Auto.
Das glaube ich ja nun gar nicht ... Lachen !
Guckst Du z.B. hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=58711 und hier http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=55235
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Sapere Aude! (Kant)
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.02.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Peitsch mich.

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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Peitsch mich.
Nach der freundlichen Bewertung lässt sich darüber reden ... Auf den Arm nehmen Winken Auf den Arm nehmen
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