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Schenkung oder Privatdarlehen / Verjährungsfristen

 
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curiosity
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Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.02.06, 18:24    Titel: Schenkung oder Privatdarlehen / Verjährungsfristen Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben,

ich habe 1995 von einem damals sehr guten Freund Geld geschenkt bekommen - im Hinblick darauf, daß ich sonst meine Ausbildung nicht hätte vollenden können, und dann auch nicht danach bei ihm im geplanten Betrieb hätte arbeiten können.

Ich vollendete die Ausbildung und arbeitete auch bei ihm im Betrieb, aber wie es so kommt beendete ich - nach einigen unschönen Ereignissen - sowohl die berufliche Beziehung, wie auch die langjährige Freundschaft (2002).

Außerden gewähret er mir auch einen Kredit (1999), den ich mit regelmäßigen Zahlungen zurückzahlte (von 1999 bis 2002).

Schriftlich gibt es über beide Vereinbarungen nichts...

Nun behauptet er, auch die damalige Schenkung sei ein Darlehen gewesen.
Leider sind keine Kontoauszüge zur Schenkung mehr vorhanden (ich kann mich auch nicht mehr an den Verwendungszweck erinnern, ob dieser aussagekräftig war).
Zeugen über die Höhe der Schenkung gibt es auch nicht, nur DASS er mir Geld geschenkt hatte.

Hier nun meine Fragen:
• Welche Möglichkeiten bleiben mir, die Schenkung zu beweisen oder muss er das - angebliche - Darlehen beweisen?
• Gibt es da eine Chance, daß das ganze verjährt ist, da bereits 1995 geschenkt, und nach meiner letzten Rate für das echte Darlehen in 2002 auch keine weitere Forderungen benannt wurden?
• kann er, falls er noch Kontoauszüge aus der Zeit hat, belegen, dass es keine Schenkung war, weil nicht ausdrücklich im Verwendungszweck das Wort auftaucht?
• wenn er sich auf die Schenkung einlässt, kann er diese dann zurückforden?
• wenn es auf ein Darlehen herausläuft (da ich die Schenkung nicht beweisen kann), ab wann würde eine Verjährung anfangen:
ab Geldübergabe (1995), oder ab heute, da er nun erst eine Forderung geltend macht?

Über eine rechtliche Abgrenzung Schenkung/Privatdarlehen und den damit verbundenen Verjährungsfristen wäre ich dankbar.

liebe Grüße,
Curiosity

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p.s. ich habe gerade gemerkt, dass ich wohl besser bei "Mahnungen aufgehoben gewesen wäre - sorry liebe Moderatoren - kann man den Beitrag verschieben???
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