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Verfasst am: 27.02.06, 09:14 Titel: Vorstrafe und Studienabschluss?
Hallo,
liegt es im Bereich des Möglichen, dass ein Student an einer hessischen Hochschule in einem sozialpädagogischen Studiengang die Prüfung nicht ablegen darf/kann, weil er wegen eines Verbrechens zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde? In der spezifischen Prüfungsordnung ist nichts zu finden. Gibt es sonstige Problemquellen?
Ich persönlich halte es allerdings für eher unwahrscheinlich bzw. denke, dass es in der Prüfungsordnung erwähnt werden müsste. Wird vor der Zulassung zur Prüfung kein Führungszeugnis verlangt, ist es ja ohnehin nicht überprüfbar, ob jemand vorbestraft ist.
Bzgl. weiterer Problemquellen denke ich, dass weniger die Frage der Zulassung zur Prüfung eine Rolle spielt, sondern vielmehr die späteren Berufsaussichten eingeschränkt sein könnten. Im Einzelfall wird dies auch davon abhängen, für welches Vergehen man vorbestraft ist und ob es einen Zusammenhang zum gewünschten Beruf gibt.
Nehmen wir als Beispiel an, dass jemand Frauenarzt werden will, aber eine Vorstrafe wegen sexueller Belästigung hat. In diesem Fall ist es mehr als zweifelhaft, ob er dafür eine Zulassung bekommt.
Desweiteren ist es auch wichtig, wann die Tat die zur Vorstrafe führte begangen wurde. War der Täter zum Tatzeitpunkt noch minderjährig (bzw. unter 21), so sind die Auswirkungen auf das spätere Berufsleben wohl eher gering.
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