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opfer_99
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 09:35    Titel: Wer kann hier weiterhelfen? Antworten mit Zitat

wer hilft mir einen Wettbewerber bei Internetauktionshaus [Name geändert] zur Vernunft zu bringen?

Guten morgen zusammen,
leider glauben einige Händler immer noch, dass bei Internetauktionshaus [Name geändert] alles erlaubt ist. Ich habe einen mir durchaus persönlich bekannten Wettbewerber bei Internetauktionshaus [Name geändert] ausfindig gemacht und durch einen Probekauf auch als solchen erkannt. Meine Kunden haben mich auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.

Der Internetauktionshaus [Name geändert]ändler ist als Angestellter im Geschäft eines Elternteiles beschäftigt. Darüber besorgt sich der Händler die Ware und verkauft diese bei Internetauktionshaus [Name geändert] ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie Impressum, Widerrufsrecht und Rücktritsrecht. Also alles das was ich als gewerblicher Händler bei Internetauktionshaus [Name geändert] so angeben muß. Dadurch kann er natürlich deutlich gündtiger kalkulieren und macht das Rennen. Ich gönne ihm seinen Teil durchaus, sehe aber nicht ein das ich nun auf das kommende sehr erträgliche Frühjahrsgeschäft und Ostergeschäft verzichten soll.

Unstrittig ist, das dieser Internetauktionshaus [Name geändert]äufer das Internetauktionshaus [Name geändert] als gewerbetreibender nutzt. Er hat bereits weit über 1500 Bewertungen zum großen Teil mit Neuware aber auch mit Gebrauchtware. Da seine Firma, die ja über ein Elternteil angemeldet ist, auch einen An und Verkauf betreibt, sind die gebrauchten Artikel auch aus diesem Gewerbebetrieb nach Internetauktionshaus [Name geändert] gewandert.

Welche Möglichkeiten habe ich nun? Die Wettbewerbszentrale, welche ich bereits vor einigen Monaten angeschrieben habe scheint hier nichts zu unternehmen. Gibt es andere Einrichtungen? Einen eigenen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, da ich kein gewerblichen Rechtsschutz habe.

Gruß und rheinisches helau oder so Smilie
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Lassen Sie den Mitbewerber doch durch einen RA abmahnen, der seine Kosten dann dem Abgemahnten in Rechnung zu stellen bereit ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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