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Verfasst am: 14.11.05, 12:40 Titel: wie weit hafte ich nach Austritt aus einer GmbH?
Hallo, ich hoffe jemand kann mir Helfen und weiß eine Antwort auf meine Frage.
Es geht darum, dass ich vor zwei Jahren mitgründer mit 1% einer GmbH war. Die GmbH hat nur die Hälfte des Stammkamitals einbezahlt. Also 12500 € anstatt die vollen 25000 €. Vor einem knappen Jahr bin ich aus der GmbH ausgetreten und habe mein eines % an einen Arbeitskollegen verkauft. Nun meine Frage: In wie weit hafte ich noch nach Austritt der GmbH für diese Firma? Stimmt es wirklich, dass ich noch voll für die Firma Hafte obwohl ich ausgetreten bin solange das Stammkapital nicht voll einbezahlt wurde?
Sie haften nur in Höhe der noch nicht eingebrachten Stammeinlage, aber nur wenn Ihr Nachfolgen nicht zahlungsfähig ist. Ich glaube 5 Jahre lang. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Also jetzt für 12500 ?
oder die 1% also 250
die hälfte des Stammkapitals wurde eingezahlt also
dies nochmal halbieren und am ende
kommt 150 € raus ?
haftet er dann für 150 € oder hab ich das falsch gerrechnet. _________________ Ich stelle nur fragen , damit andere die antwort lesen können.
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Also jetzt für 12500 ?
oder die 1% also 250
die hälfte des Stammkapitals wurde eingezahlt also
dies nochmal halbieren und am ende
kommt 150 € raus ?
haftet er dann für 150 € oder hab ich das falsch gerrechnet.
Wenn der Geschäftspartner nicht zahlungsfähig ist, muß der 1% Anteilseigner die vollen 12,500€ einbringen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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