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Erlaubt ein Gewerbe zu handeln?

 
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skylab
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 17:37    Titel: Erlaubt ein Gewerbe zu handeln? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

habe nun einige Zeit hier im Forum gesucht aber für mein Problem nichts passendes gefunden.

Ich habe nebenbei ein Gewerbe, welches mit "IT & Webdesign" bezeichnet ist angemeldet. Zu meiner Tätigkeit gehören alles was mit PC´s zu tun hat, sprich: Teile einkaufen, verkaufen, komplettsysteme Zusammenstellen, Administration etc. bis hin zu Homepage-, Datenbank,- Internetmedienerstellungen etc.

Nun wurde ich von einer Konkurenzfirma vor einem Kunden als "Betrüger" hingestellt, da ich mich als Händler ausgebe, jedoch keiner bin. Ich bin bereits bei einigen Lieferanten gemeldet, welche mich mit meinem Gewerbeschein als Händler akzeptieren. (IT reicht meinten sie) Auch in der Verwaltung meiner Stadt meinten diese dass dies ausreichend sei, um PC-´s bzw. Teile einkaufen und wieder verkaufen zu dürfen.

Da ich dieses Problem auch bei einem Anwalt erfragte, meinte dieser, dass ich einen weiteren Eintrag machen muss, welcher "Einzelhandel" heißt.

Die Aussagen stehen also 2:1 und ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, weshalb ich jetzt nicht handeln dürfte.

Für den Fall dass hier auch raus kommt, dass ich rechtlich handeln darf, inwieweit ginge dann die obige Aussage des Konkurenten nicht in den Bereich "Unlauterer Wettbewerb" oder Ähnliches. Immerhin war seine Aussage definitiv um mich auszuschieben.

Eine Weitere Frage gelte ich mit einem Gewerbenachweis automatisch als Firma und darf ich einen Namen verwenden?
Inwieweit dürfte ich einen Namen wie z.B. Dune Webdesign (Film Dune), Matrix Solutions oder Zeon IT (Hauptstadt in Matrix) verwenden?
Muss ich mich eigentlich bei der Handelskammer anmelden? Was hab ich hier für Vor-Nachteile.

MfG
Skylab
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