Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.02.06, 15:30 Titel: Umtausch von defektem DVD-Recorder bei Discounter
Folgender Fall:
Herr Buntschuh kauft Mitte Dezember 2005 einen DVD-Festplatten-Recorder bei einem großen Discounter mit dem "L".
Schnell bemerkt Herr Buntschuh, dass sich nach Anschluß des Gerätes der Empfang verschlechtert, denkt aber erst, dass es womöglich an der Antennedose liegt, die schon lange ausgewechselt werden müßte.
Diesen Montag wird die Dose ausgetauscht und Herr Buntschuh bemerkt, dass das besagte Problem nicht durch die Antennendoese verusacht wurde, sondern der Turner des Recorders defekt sein muß.
Herr Buntschuh ruft die Servicenummer des Herstellers an, die er in einem Garantiefall nutzen soll.
Der Herrsteller vermutet ebenfalls, dass das Gerät defekt ist und verlangt nun von Herrn Buntschuh das Gerät einzuschicken. Dies möchte er aber nicht, weil er ja für ein Neugerät bezahlt hat u. nicht für ein defektes Gerät, das repariert wird.
Herr Buntschuh hat gelesen, dass er als Käufer das Recht hat zu bestimmt, ob er die Ware nun repariert und ganz ausgetauscht haben möchte. Der Hersteller lehnt dies ab und verweißt darauf, dass der Hersteller 3 Nachbesserungsversuche hätte. Wo das stehen soll, weiß Herr Buntschuh allerdings nicht.
Er wendet sich also direkt an die Zentrale des Discounters, denn dieser ist ja sein Vertragspartner. Man nimmt dort seine Beanstandung auf u. verspricht einen Rückruf, der dann auch kommt.
Allerdings bekommt Herr Buntschuh einen Rückruf von einem Mitarbeiter des Herstellers und ihm wird nochmals klar gemacht, dass er das Gerät einschicken soll, oder er hätte eben Pech. Man lehne einen Austausch ab, da man das Gerät nicht mehr im Sortiment hätte und für ihn sicherlich keinen neues Gerät in Taiwan fertig lassen würde.
Was kann Herr Buntschuh jetzt von dem Discounter verlangen? Muß der Discounter ihm ein entsprechendes Austauschgerät besorgen oder muß er sich auf den Kuhhandel des Herstellers einlassen?
Es ist richtig, daß der Verkäufer die Lieferung eines Ersatzgerätes verweigern darf, wenn ihm dieses nicht zumutbar ist. Da gerade im Bereich der Discounter mit Sonderposten gehandelt wird, kann es durchaus sein, daß es das Gerät in der Form nicht mehr gibt - von daher wäre ein Austausch dem Verkäufer nicht zumutbar.
Dem Käufer bleibt hier letztlich nur, das Angebot des Verkäufers/Herstellers zur Nachbesserung/Reparatur des Gerätes anzunehmen. Nur wenn dies mehrfach scheitert, gibt es den Kaufpreis zurück.
Zum Schluß noch ein passendes Zitat der Verbraucherzentrale Berlin: Wer es sich leisten kann, meidet Discounter.
Und wieso kann er vom Discounter nicht einfach das Nachfolgemodelll oder anderes Model mit der gleichen Ausstattung verlangen? Der Hersteller hat ja schließlich seine Produktion bzw. seinen Vertrieb von Festplattenrecordern nicht eingestellt. Herr Buntschuh würde auch ein wenig Geld drauflegen.
Aber angenommen, Herr Buntschuh müßte sich auf den Kuhhandel einlassen, ist ihm dann zumutbar, dass er das Gerät verpacken, zur Post schaukeln muß und erst mal die Versandkosten zu tragen hat? Wieso kann er das Gerät nicht beim Disounter abgeben und die machen das?
Und wieso kann er vom Discounter nicht einfach das Nachfolgemodelll oder anderes Model mit der gleichen Ausstattung verlangen? Der Hersteller hat ja schließlich seine Produktion bzw. seinen Vertrieb von Festplattenrecordern nicht eingestellt...
Weil Herr Buntschuh dieses Modell erworben hat und nicht ein anderes.
Diese Modell ist Vertagsgegenstand.
3 Fragezeichen hat folgendes geschrieben::
... Herr Buntschuh würde auch ein wenig Geld drauflegen.
...
Die Reparatur wäre evt. für den Lieferanten trotzdem günstiger.
3 Fragezeichen hat folgendes geschrieben::
...
Aber angenommen, Herr Buntschuh müßte sich auf den Kuhhandel einlassen, ist ihm dann zumutbar, dass er das Gerät verpacken, zur Post schaukeln muß und erst mal die Versandkosten zu tragen hat? Wieso kann er das Gerät nicht beim Disounter abgeben und die machen das?
Ja es ist zumutbar.
Sollte es sich nämlich nicht um einen Garantiefall handeln sondern um einen selbst verursachten Defekt hätte der Lieferant ein defektes Gerät bei sich und müsste dafür auch noch die Portokosten eintreiben.
Ich würde das Gerät nicht einer Discounterverkaufskraft überlassen wollen.
Es soll doch nicht noch mehr beschädigt werden
Naja, der Vergleich mit dem Aschenbecherbirnchen hinkt etwas, denn das Auto fährt auch ohne das Lämpchen und Herr Buntschuh müßte das Auto zum Wechseln der Birne nicht 14 Tage in der Werkstatt lassen. Ist aber der Tuner des Recorders defekt, ist das schon ein Mangel der den Gebrauch erheblich einschränkt.
Aber was lernt Herr Bundschuh darauß? Auch wenn etwas so schön auf dem Papier steht, ist man als Kunde doch meistens der Idiot, nur beim bezahlen eben nicht. Aber dafür hat das der nette Discounter für die Zukunft einen Kunden weniger und schlechte Werbung durch verärgerte Kunden war schon immer die beste Quittung für so einen Laden.
P. S. Was die Portkosten angeht, so verlangt der Hersteller von Herrn Buntschuh ausschließlich einen Versand mit der Deutschen Post, da man sonst die Portokosten nicht erstatten würde. Bei einem anderen Transportunternehmen wäre das zwar günstiger, schneller und sicherlich besser, aber auch da muß sich der Kunde noch knebeln lassen?
Naja, der Vergleich mit dem Aschenbecherbirnchen hinkt etwas, denn das Auto fährt auch ohne das Lämpchen und Herr Buntschuh müßte das Auto zum Wechseln der Birne nicht 14 Tage in der Werkstatt lassen....
Das fiel mir eben auch auf.
Dann ist halt das Getriebe kaputt
3 Fragezeichen hat folgendes geschrieben::
...
Aber was lernt Herr Bundschuh darauß? Auch wenn etwas so schön auf dem Papier steht, ist man als Kunde doch meistens der Idiot, nur beim bezahlen eben nicht. Aber dafür hat das der nette Discounter für die Zukunft einen Kunden weniger und schlechte Werbung durch verärgerte Kunden war schon immer die beste Quittung für so einen Laden. ...
Ich bin kein Freund von Discountern muss hier aber trotzdem eine Lanze brechen:
Das hätte so überall passieren können.
Es geht hier um ein allgemein gültiges Gesetz.
3 Fragezeichen hat folgendes geschrieben::
...
P. S. Was die Portkosten angeht, so verlangt der Hersteller von Herrn Buntschuh ausschließlich einen Versand mit der Deutschen Post, da man sonst die Portokosten nicht erstatten würde....auch da muß sich der Kunde noch knebeln lassen?
Ob das so möglich ist weiss ich nicht.
Da kommen aber evt. noch andere hier her die das wissen.
Ich denke aber daß das in den AGB regelbar ist.
Die haben evt. schlechte erfahrungen mit anderen Versendern gemacht.
3 Fragezeichen hat folgendes geschrieben::
...
P. S. Was die Portkosten angeht, so verlangt der Hersteller von Herrn Buntschuh ausschließlich einen Versand mit der Deutschen Post, da man sonst die Portokosten nicht erstatten würde. Bei einem anderen Transportunternehmen wäre das zwar günstiger, schneller und sicherlich besser, aber auch da muß sich der Kunde noch knebeln lassen?
Günstiger?
Ist doch deren Problem wie teuer...
Schneller?
DHL liefert (ich glaube) national 98% über Nacht.
Besser?
Ist Geschmackssache.
Habe mit DHL nur gute erfahrungen gemacht.
(Die haben sich doch in den letzten 20 Jahren weiterentwickelt)
fg
U,
Achsoja....
bitte doch bei deiner Rücksendung auch gleich um Information wie sie gedenken dir deine Versandkosten zu erstatten.
Das lassen manche Firmen gerne unter den Tisch fallen
Verfasst am: 28.02.06, 15:07 Titel: Re: Umtausch von defektem DVD-Recorder bei Discounter
3 Fragezeichen hat folgendes geschrieben::
Herr Buntschuh kauft Mitte Dezember 2005 einen DVD-Festplatten-Recorder bei einem großen Discounter mit dem "L".
Schnell bemerkt Herr Buntschuh, dass sich nach Anschluß des Gerätes der Empfang verschlechtert, denkt aber erst, dass es womöglich an der Antennedose liegt, die schon lange ausgewechselt werden müßte.
Diesen Montag wird die Dose ausgetauscht und Herr Buntschuh bemerkt, dass das besagte Problem nicht durch die Antennendoese verusacht wurde, sondern der Turner des Recorders defekt sein muß.
Herr Buntschuh ruft die Servicenummer des Herstellers an, die er in einem Garantiefall nutzen soll.
Der Herrsteller vermutet ebenfalls, dass das Gerät defekt ist und verlangt nun von Herrn Buntschuh das Gerät einzuschicken. Dies möchte er aber nicht, weil er ja für ein Neugerät bezahlt hat u. nicht für ein defektes Gerät, das repariert wird.
Herr Buntschuh hat gelesen, dass er als Käufer das Recht hat zu bestimmt, ob er die Ware nun repariert und ganz ausgetauscht haben möchte. Der Hersteller lehnt dies ab und verweißt darauf, dass der Hersteller 3 Nachbesserungsversuche hätte. Wo das stehen soll, weiß Herr Buntschuh allerdings nicht.
Er wendet sich also direkt an die Zentrale des Discounters, denn dieser ist ja sein Vertragspartner. Man nimmt dort seine Beanstandung auf u. verspricht einen Rückruf, der dann auch kommt.
Allerdings bekommt Herr Buntschuh einen Rückruf von einem Mitarbeiter des Herstellers und ihm wird nochmals klar gemacht, dass er das Gerät einschicken soll, oder er hätte eben Pech. Man lehne einen Austausch ab, da man das Gerät nicht mehr im Sortiment hätte und für ihn sicherlich keinen neues Gerät in Taiwan fertig lassen würde.
Was kann Herr Buntschuh jetzt von dem Discounter verlangen? Muß der Discounter ihm ein entsprechendes Austauschgerät besorgen oder muß er sich auf den Kuhhandel des Herstellers einlassen?
Ich habe das noch einmal gequotet, damit man nicht immer hin- und herscrollen muss, wenn man das liest.
Du wirfst hier Garantie und Sachmängelhaftung durcheinander. Die Sachmängelhaftung besteht gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller (hier greift die Garantie). Daher hast du gegenüber dem Hersteller auch nicht das Recht, zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu wählen. Das mit den 3 Versuchen (gegenüber dem Hersteller) könnte höchstens in seinen Garantiebedingungen stehen, da die Sachmängelhaftung nicht greift.
Dies kannst du gegenüber dem Discounter anbringen, der ja Verkäufer war. Nun hat der Discounter bereits die Ersatzlieferung abgelehnt, da das Gerät wohl nicht mehr in seinem Sortiment ist (so einfach ist das allerdings nicht. Gibt es das Gerät noch am Markt? Und wenn ja, zu welchem Preis im Verhältnis zu dem, den du bezahlt hast?). Wenn du dies akzeptierst, bleibt vorerst nur der Weg der Mängelbeseitigung. Das Gerät übergibst du dem Verkäufer (er kann es dann einschicken, wenn er möchte). Du musst dich nicht auf den Hersteller verweisen lassen.
Lehnt der Verkäufer auch die Mängelbeseitigung ab, dann kannst du nach BGB440, BGB323 vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.