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Herr X ist „erwischt“ worden: Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hängen die Entwehrter für Fahrkarten in den Bussen und Bahnen. Als Herr X aus Duisburg kürzlich in München am Flughafen ankam, hatte er gerade noch Zeit an dem überaus benutzerfreundlichen Automaten ein S-Bahn-Ticket zu kaufen und sprang dann ganz schnell in die S-Bahn, die auch knapp hinter ihm die Türen schloss und losfuhr. Herr X suchte nach einem Entwerter und als er einen Bahnbediensteten danach fragte, erklärte dieser, die Entwerter gäbe es in München nur außerhalb der Bahnen. Herr X sei nun Schwarzfahrer und müsse ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40 Euro zahlen. Auf die Frage, warum er denn nicht am nächsten Halt schnell entwerten könne, drückte ihm der Mann einen gelben Zettel in die Hand und meinte, dies sei nun seine Fahrkarte und er können sich ja unter Rückgabe des unbenutzten Tickets beschweren. Wenn gegen Ihn noch nie etwas vorgelegen hätte, können er damit rechnen, dass er kein erhöhtes Beförderungsentgelt entrichten müsse.
Das tat Herr X. Er schrieb einen Brief an die Deutsche Bahn, legte das unentwertete Ticket dazu und erklärte den Unterschied zwischen München und dem VRR. Als Antwort erhielt er ein Schreiben, in dem im Verständnis bekundet wurde und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 20 statt von 40 Euro erhoben wurde. Das Ticket, von dem der „freundliche“ Kontrolletti in München gesagt hatte, er könne es dann ja zu einer anderen Fahrt einsetzen, der gelbe Zettel sei ja nun sein Fahrausweis, bekam er nicht wieder.
Kann Herr X sich mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen? Gibt es vergleichbare Fälle und Urteile?
Zuletzt bearbeitet von Mark Herzog am 27.02.06, 20:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ehrlich gesagt sehe ich hier sehr wenig Chancen für Herrn X.
Es ist nun mal seine Pflicht, sich vor dem Betreten der Bahn über die Modalitäten einer gültigen Fahrkarte zu informieren.
Nicht falsch verstehen, ich würde mich darüber genauso ärgern, zumal Herr X ja von sich aus den Kontakt gesucht hat und im Besitz einer ordnungsgemäß bezahlten (aber nicht entwerteten und damit leider nicht gültigen) Fahrkarte war. Von seinem Standpunkt verstehe ich den Ärger absolut und kann diesen nachvollziehen.
Auf der anderen Seite halte ich das Angebot der Bahn durchaus für entgegenkommend (d.h. nicht, daß ich es auch für fair halte) - vor allem in Anbetracht der Tatsache, daß man da schon ganz andere Geschichten über die Beamtenmentalität bei der Bahn gehört hat, hat Herr X da ausnahmsweise wohl mal einen gutgelaunten Mitarbeiter der Bahn erwischt, der ihm versucht hier entgegenzukommen.
Natürlich könnte es herr X nun auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und wenn Herr X seine Behauptungen noch mit einem unabhängigen zeugen belegen könnte, hätte er vielleicht sogar auch eine Chance vor Gericht, aber das Prozeßrisiko für Herrn X halte ich hier für unangemessen hoch. Daher würde ich vermutlich das Angebot annehmen und die Sache als Lehrgeld betrachten. _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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