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Restwert bei Kilometerabrechnung

 
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Annie2003
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 27.02.06, 19:58    Titel: Restwert bei Kilometerabrechnung Antworten mit Zitat

Ein Bekannter von mir hat einen Leasingvertrag (gewerbl. Leasing) für einen PKW abgeschlossen.
Aus finanziellen Gründen sucht er einen Interessenten für eine Leasingübernahme. Jetzt war die Anfrage nach dem Restwert des Fahrzeuges nach Leasingende. Aus dem Vertrag geht aber hervor, dass es ein Leasing mit Kilometerabrechnung ist. Kann in diesem Fall auch das Fahrzeug von dem neuen Leasingnehmer gekauft werden oder geht es nach Ablauf der Leasingszeit automatisch zurück in den Bestand des Leasing-Gebers ?
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich hat ein LN kein Recht zum Kauf, egal ob Restwertvertrag oder KM-Vertrag. Beim Restwertvertrag hat er nur die Pflicht und kein Recht zum Kauf. Und beim KM-Vertrag hat er keines von beiden. Im Normalfall wird der Wagen zurückgegeben und gut ist.

Nichtsdestotrotz kann der LN darüber verhandeln, ob das Fahrzeug gekauft werden kann. Aber das geschieht meistens erst beim Vertragsende und nicht während der Laufzeit.

Und was die Übernahme angeht. Da hat der LG noch ein gewichtiges Wörtchen mitzureden, denn er macht eine neue Bonitätsprüfung, die er genehmigen oder ablehnen kann.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Annie2003
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Ihre Antwort.
Ja, dass der LG da mitzusprechen hat, ist meinem Bekannten völlig klar.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Übernehmer sollte sich auch im Klaren sein, daß er den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten übernimmt. Z.b. mit etwaig bestehenden Schäden, die zwar der vorherige LN zu verantworten hat, aber bei der Abgabe zum Vertragsende dann vom jeweiligen LN zu tragen sind.

Deswegen bietet sich bei der Übernahme eine genaue Prüfung des Wagens an. Zumindest für den Übernehmer, denn der hat ein Interesse.
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Annie2003
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.09.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre ja das Problem des neuen LN`s.
Das Auto meines Bekannten ist aber top in Ordnung. Der einzige Grund, warum mein Bekannter das Auto abgibt, ist die Aufgabe seines Geschäftes.
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