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Gewerbeschein als Minderjähriger

 
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 21:00    Titel: Gewerbeschein als Minderjähriger Antworten mit Zitat

Hallo,
Ich habe mal eine Frage,

Ein Schüler ist 15 und seit 1 Jahr Kleinstunternehmer bzw. Einzelunternehmer und haftet schon seit ein Jahr mit sein Privatvermögen. Nun möchte er gerne eine Limited gründen um nicht mehr mit sein Privatvermögen zu haften.

Nun zur Frage kann dieser Schüler überhaupt eine Limited bzw. Firma gründen. Also von seinem Kleinstunternehmen zu einer Firma mit der Rechtsform Ltd. werden.

Würde mich über eure Antworten freuen.

Gruß
Eber-Jimmy


Zuletzt bearbeitet von Eber-Jimmy am 14.03.06, 20:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichtes ist dies möglich.
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ne andere Frage.

Ich bin Schüler habe seit dem 27.12.2006 meinen Gewerbeschein. Eine Woche vorher habe ich beim Gewerbeamt nachgefragt per E-Mail ob ich ihn meinen Alter schon einen Gewerbeschein beantragen kann und ob ich zum Gericht müsse.
Das Gewerbeamt schrieb mir zurück mit zwei .pdf Formularen im Anhang und den Text ja dass man es kann und man muss nicht zum Gericht.

Ein .pdf Forumlar war die Gewerbe-Anmeldung das andere die Erklärungsniederschrift die ich unetrschreiben lassen musste von meine rmutter. am 27.12. habe ich dann mein Gewerbeschein ausgehändigt bekommen für 26€.

Zwei Wochen später hat sich das Finanzamt gemeldet mit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieses habe ich ausgefüllt und zurückgesendet. ich bekam dann auch meine Steuernumemr und heute bekam ich meine USt-IdNr.

Nun habe ich vor zwei Wochen nochmals mich erkundigt bei einem Rechtspfleger hie rim Amtsgericht Wilhelmshaven ob ich das Gewerbe überhaupt ausführen darf. Sie sagte ja darf ich zum Familiengericht müsse ich nur falls ich kein Vormund habe oder meine Mutter es nicht erlaubt hätte.
Dann habe ich beim Gewerbeamt nachgefragt die sagten dass ich es ausführen darf da meine Mutter damit einverstanden ist und ich auch nur zum Gericht muss falls sie es nicht erlaubt hätte.
Dann fragte ich noch beim Finanzamt die sagten auch dasselbe.

Nun frage ich mich immernoch darf ich überhaupt nun das Gewerbe ausführen doer hebe ich den ganzen Schriftverkehr zwischen Gewerbeamt und Finanzamt umsonst gemacht?

Könntet ihr mir vielleicht mal helfen.

Gruß
Joshua
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 15:37    Titel: Limited eines Minderjährigen Antworten mit Zitat

Praktische Erfahrung habe ich mit diesen Dingen nicht. Aber § 112 BGB scheint mir eindeutig zu sein:
Zitat:

§ 112 BGB
Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum sagen mir die Rechtspfleger aus dem Amtsgericht Wilhelmshaven dass ich nicht dahin muss. Warum sagen mir zwei verschiedene Leute aus dem Gewerbeamt das es nicht so ist und warum sagen mir drei Leute aus dem Finanzamt das es so nicht ist?

Warum habe ich überhaupt diesen Gewerbeschein bekommen wenn man in Bayern zuerst die Erlaubnis vom Gericht haben muss.

Kann mir das mal bitte jemand erklären?
Weshalb habe ich mir mehrmals versichern lassen da sich nicht dahin muss warum habe ich mr nun die ganze Mühe für das was ich jetzt vorhatte umsonst gemacht. Nur weil Leute aus dem Amtsgericht und aus der Stadt versagt haben und sagen dass man nicht zum Gericht muss obwohl ich mehrmals gefragt habe?

Nun darf ich mir auch noch den ganzen Stress mit dem Gericht machen nochmals Geld sparen fürs Gericht und 2-4 Monate warten nur damit mir das Gericht wie bei jeden anderen Jugendliche eine Absage zu bekommen so dass man extra dafür Geld in den Sand setzt.
Oder wird mir das Gericht doch es erlauben, weil ich den Gewerbeschein schon habe oder weil Leute versagt haben.

Nun darf ich alles was nun gemacht wird und wurde alles wieder komplett abbrechen darf dem Finanzamt und Gewerbeamt bescheid geben dass ich mein Gewerbe abmelde nur weil die es mir nicht gesagt haben das ich zum Gericht muss, obwohl ich die gefragt habe.

Was soll ich nun machen?
Weiss das hier mal jemand kann mir jemand vielelicht antworten?

Gruß
Joshua
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Eber-Jimmy
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 152
Wohnort: WHV

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder es will mir keiner eine Antwort geben oder ihr wollt nicht mehr darüber reden.
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