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ich würde gern den Studiengang Wirtschaftsrecht belegen.
Um einiges vorweg zu nehmen:
- ich möchte nicht anwaltlich tätig werden
- ich möchte nicht richterlich tätig werden
- ich möchte nicht in Felder tätig werden, die überhaupt Volljuristen vorbehalten sind.
Aber ich habe nach reiflicher Überlegung und Belesung festgestellt, dass es ein sehr großer Anreiz ist, zum betriebswirtschaftlichen Teil auch eine Menge an rechtlichem Wissen vermittelt zu bekommen.
Ich würde nur gern wissen, wie die FH-Wirtschaftsjuristen in der Praxis gesehen werden. Ist dieses Studium denn mittlerweile (auch in der Juristenwelt) anerkannt oder wird man belächelt, ..., wohl bemerkt: Ich beabsichtige keine volljuristischen Tätigkeitsfelder, sondern interessiere mich mehr für eine Stelle im kommunalen Rechtsamt bzw. in der kommunalen Versicherungsverwaltung.
Nur ist mir eben fraglich, ob dieser Weg bereits in der Praxis postiven Leumund genießt.
(Vergleichen kann man meine Bedenken mit denen des ebenso neuen Studienganges "Sozialmanagement")
hallo,
ich studiere deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht (derzeit im 6. semester) an der Universität Siegen (NRW). Auch ich strebe keine Tätigkeit als Richter oder Anwalt an. Es würde mich interessieren, wie Sie diesen Studiengang und die Berufschancen als Diplom Wirtschaftsjurist einschätzen.. Infos zu meinem Studiengang gibts unter http://www.uni-siegen.de/~wirecht/
Für viele bunte Meinungen wäre ich dankbar
Gruß Hannes
In allen Fachbeiträgen wird unverblümt von blühenden Aussichten und rosigen Zeiten für Wirtschaftsjuristen gesprochen, aber direkte Meinungen aus der Praxis gibt´s nicht - jedenfalls nicht auf den ersten Blick...
gibt´s für den Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) auch eine Abkürzung, wie zum Bsp. für Dipl.soz. päd.?
Also vielleicht Dipl.jur.oec. - oder ist diese o. eine ähnliche Bezeichnung wiederrum nur für Uni-Absolventen zulässig?
Die im Prinzip sinnvolle Idee hinter dem Studiengang Wirtschaftsjurist FH ist die Kombination beider Fachgebiete. Insofern hat der Absolvent dem Volljuristen schon einiges Voraus.
Gerade im öffentlichen Dienst sind Stellen aber oft sehr spezifisch nur für herkömmliche Berufsbilder erreichbar, weil's halt so im Stellenplan steht. Der WJ ist dann weder Fisch noch Fleisch.
Zweckmäßiger könnte es deshalb sein, wenn man die Kombination auf einem anderen Weg erreicht: erst mal BWL oder VWL bis zum Diplom studieren oder Rechtswissenschaft bis zum ersten Staatsexamen, und dann anschließend ein Zusatzstudium im jeweils anderen Fach. Dann ist man vollwertiger Betriebswirt mit zusätzlichem juritischem Abschluß oder Jurist mit zusätzlichem BWL-Abschluss.
Solche Zusatzstudiengänge in BWL oder Rechtswissenschaft kann man z.B. auch berufsbegleitend an der Fernuniversität in ca. 4 Semestern machen.
Der Dipl.-Betriebswirt mit Zustazstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht kann sicherlich alles, was der Dipl.-Wirtschaftsjurist auch kann, aber eben zusätzlich in BWL noch mehr.
warum sollte ich da einen Diplom-(Wirtschafts-)Juristen einstellen?
Dass es genügend Volljuristen auf dem Arbeitsmarkt zu einem günstigen Preis gibt ist klar. Diese sind jedoch "nur" Juristen, nicht gleichzeitig ausgebildete Betriebs-/Volkswirte. Der Jurist soll klären was rechtens ist; der Betriebswirt / Volkswirt soll klären was am wirtschaftlichsten ist! Und der Wirtschaftsjurist soll beides gleichermaßen leisten.
Würden Sie jetzt die Einstellung eines Diplom (Wirtschafts-)Juristen in Betracht ziehen?!
Er ist weder ein ausgebildeter Betriebswirt noch ein ausgebildeter Jurist
@ jurico: Da bin ich anderer Ansicht! Er ist sowohl ausgebildeter Betriebswirt als auch ausgebildeter Jurist (wenn auch kein Volljurist).
Der Studiengang umfasst lediglich "wirtschaftsrelevante" Rechtsgebiete (a.d. Uni Siegen wird z.B. auf Strafrecht, Strafprozessrecht, Familienrecht,... weitgehend verzichtet [auch wenn diese Gebiete vereinzelt wirtschaftsrelevant sein können] wodurch eine Regelstudienzeit von 8/9 semestern erreicht wird). Außerdem erfolgt im Hauptstudium eine Spezialisierung (z.B. bei mir Wahlfächer/Schwerpunkt Marketing und Wettbewerbsrecht).
In der Unternehmenspraxis ist der Wirtschaftsjurist mE nach dem Volljuristen überlegen, da er interdisziplinäre Zusammenhänge versteht und Sachverhalte sowohl juristisch als auch betriebswirtschaftlich einordnen und bearbeiten kann.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.03.06, 08:26 Titel:
Hallo,
gerade das "Weglassen" von Fächern macht die Ausbildung unvollständig. Insoweit nur Zustimmung zu Jurico's Beitrag. Man kann (leider) nicht nur eine Materie "picken" und diese studieren. Das ist genauso zielführend wie die BGB-Kurse die manche Uni für BWL Studenten im Grundstudium anbietet.
Ich kann da bspw. für das Steuerrecht sprechen, ein originär öffentlich-rechtliche Materie, aber reicht das? Nein, bei weitem nicht. Neben Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht sind umfassende Kenntnisse im allg. Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Familien- oder Erbrecht nötig. Oft kommt noch Strafrecht dazu und last but not least Sozialrecht, Europarecht und Bezüge zum Völkerrecht.
Dieses Spiel kann man eigentlich mit jedem "eigenständigen" Rechtsgebiet machen. Man kommt immer in Bereiche, in denen man andere Teilgebiete zwingend benötigt um nicht Halbwissender zu bleiben.
Und um leider das Argument der fehlenden "Wirtschaftsausbildung" zu entkräften: Der Volljurist hat 2 Jahre Referendariat, in dieser Zeit können bis zu 1,5 Jahre "in der freien Wirtschaft" garbeitet werden. Spätestens wenn ein Volljurist mal auch in Controlling, Marketing etc. reingesehen hat wird er vom Personalchef wohl bevorzugt.
Aber irgendwann geht ja auch die Arbeitsmarktmisere vorüber und gute Juristen sind wieder gesucht...
Nun denn, es geht mir wie gesagt nicht darum, eine dem Volljuristen vorbehaltene Tätigkeit auszuüben. Leider driftet es aber dahin.
Ich als angehender Wirtschaftsjurist sehe meine Tätigkeitsfelder eher ín Führungspositionen auf kommunaler oder Landesebene, jedoch auch in Personalfragen u.ä. in der "freien" Wirtschaft.
Rechtsberatung oder -besorgung u.ä. liegt mir fern, darum sollen sich wirklich andere kümmern.
Aber gestern hab ich eben wieder das Beispiel gesehen: Wirtschaftsjuristin und stellvertretende Amtsleiterin bei der Stadt.
Das zeigt immerhin schon die steigende Akzeptanz...
Und wenn wir hier schon ökonomisch denken:
Mein Thesenstift hat folgendes geschrieben::
These2: Wieso einen teuren Volljuristen einstellen (trotz hoher Arbeitslosigkeit), wenn mir der FH Wirtschaftsjurist ausreicht und ich nicht auf die Vorzüge und Vorrechte eines Volljuristen angewiesen bin?!
Spätestens wenn ein Volljurist mal auch in Controlling, Marketing etc. reingesehen hat wird er vom Personalchef wohl bevorzugt.
Diese Meinung halte ich für äußerst fraglich! Der Volljurist bekommt in den 2 Jahren zwar einen Einblick in die Praxis, aber keine theoretisch fundierte wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung!
Zitat:
gerade das "Weglassen" von Fächern macht die Ausbildung unvollständig
Dann ist aber jede Ausbildung unvollständig, weil auch in 10 Jahren Studium nicht jedes einzelne Rechtsgebiet gleichermaßen detailliert gelehrt werden kann und auch bei der Ausbildung zum Volljuristen einiges weggelassen wird / werden muss!
ME nach ist eine Einschränkung des Stoffes notwendig, um die (für einen Wirtschaftsjuristen) praxisrelevanten Themengebiete detailliert vermitteln zu können.
Z.B.studiert ein guter Freund von mir Jura. Auch er besuchte eine Vorlesung zum Wettbewerbsrecht. Die dort vermittelten Kenntnisse waren jedoch eher rudimentär im Vergleich zum Umfang den die Wirtschaftsjuristen vorgesetzt bekommen!
Zitat:
These2: Wieso einen teuren Volljuristen einstellen (trotz hoher Arbeitslosigkeit), wenn mir der FH Wirtschaftsjurist ausreicht und ich nicht auf die Vorzüge und Vorrechte eines Volljuristen angewiesen bin?!
Da bin ich ganz Ihrer Meinung! Könnte mir das evtl. mal einer erklären?!
Die These 2 stimmt nach meiner Ansicht nicht. Volljuristen sind als Anfänger - von Überfliegern abgesehen - recht billige Arbeitskräfte.
Vielleicht herrscht hier auch zum Teil eine etwas verschwommene Vorstellung vom Volljuristen. Nach einer Regelstudiendauer von 9 Semestern (manche schaffens in kürzerer Zeit, manche brauchen länger) macht man das 1. Staatsexamen und ist dann Jurist. Manche Unis vergeben den Titel Diplom-Jurist. Man hat sich also etwa 4 Jahre intensiv allein mit der Juristerei beschäftigt.
Danach schließt sich der Vorbereitungsdienst an (Referendariat, 2 Jahre). Dort liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten (Schreiben von Urteilen, Klageschriften, Plädieren vor Gericht usw.). Mit Bestehen des 2. Staatsexamens ist man dann Volljurist.
Das heißt für mich folgendes: Ein Wirtschaftsjurist (FH) kann in rechlichen Dingen noch nicht einmal einem Juristen "das Wasser reichen", der nur das 1. Staatsexamen in der Tasche hat. Geschweige denn einem Volljuristen.
Ähnlich schätze ich in betriebswirtschaftlichen Dingen das Verhältnis: Wirtschaftsjurist (FH) - Diplombetriebswirt (Uni) ein. Habe aber dazu keine Erfahrung (bin kein Betriebswirt).
Sehr praxisrelevant für Unternehmen ist neben dem Steuerrecht insbesondere das Steuerstrafrecht. Wie geht ein Wirtschaftsjurist damit um, wenn er noch nicht einmal Grundkenntnisse im Strafrecht hat? Stelle ich mir schwierig vor.
Vielleicht reicht für die Tätigkeitsfelder, die hier angedeutet wurden (aus meiner Sicht aber nichts konkretes, Ausn.: die stellv. Amtsleiterin) auch eine gute kaufmännische Ausbildung?
Die These 2 stimmt nach meiner Ansicht nicht. Volljuristen sind als Anfänger - von Überfliegern abgesehen - recht billige Arbeitskräfte.
Da es um den öffentlichen Dienst geht: der Volljurist beginnt die Laufbahn mit A 13 (Rat), der Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) mit A 9 (Inspektor). Der Unterschied liegt bei ca. 12.000 Euro im Jahresbrutto.
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