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Verfasst am: 01.03.06, 12:24 Titel: Ausfuhr Software ins Ausland/Umsatzsteuerliche Behandlung
Hallo,
ein etwas kniffeliges Thema: Die Ausfuhr von Software ins Ausland, die umsatzsteuerliche Behandlung und die Rechnungsstellung.
Also ein deutsches Unternehmen führt Software ausschließlich auf elektronischem Weg ins Ausland aus. Das wäre ja eine sonstige Lieferung und man hat die 4 folgenden Fälle zu unterscheiden:
1. Ins EU Ausland an Unternehmen
Hier kann ich ja das Reverse Charge Verfahren anwenden und so eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ausstellen oder?
2. Ins EU Ausland an Nicht-Unternehmer
Hier einfach eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer.
3. Ins Nicht-EU-Ausland an Unternehmen
Hier bin ich jetzt mit meinem Latein am Ende . Könnte da jemand weiterhelfen?
4. Ins Nicht-EU-Ausland an Nicht-Unternehmer
Auch hier weiß ich nicht weiter.
Wäre super, wenn mir jemand zu den zwei letzten Punkten Hilfe geben könnte.
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