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Verfasst am: 28.02.06, 12:01 Titel: Immobilien erben in D und Schweiz, Steuern
Mein Kumpel und ich haben am Wochenende über ein Fallbeispiel diskutiert, zu dem er für sein Studium Stellung beziehen soll. Wir sind beide auf keine schlüssige Antwort gekommen. Es ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber trotzdem interessiert es mich nun, was es für Lösungen gibt.
Fallbeispiel sinngemäß:
A und B sind Geschwister und in einer Erbengemeinschaft. Sie besitzen fremdvermietete Immobilien in Deutschland und der Schweiz. A regelt alle finanziellen und sonstige Angelegenheiten, da B kein Interesse daran hat. A stirbt und C tritt als Alleinerbe an seine Stelle. B informiert C über die ausländischen Immobilien erst nach der Testamentsvollstreckung und Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Daraufhin stellt C nun fest, dass A den deutschen Staat über die ausländischen Immobilien nicht informiert hat. Was würden Sie Person C nun raten zu tun? Welche Folgen würden sich für B daraus ergeben?
Mein Kumpel und ich sind der Auffassung, dass C nun Selbstanzeige nach §371 AO machen sollte. Jedoch ist uns unklar, für welchen Zeitraum er noch für den erblichenen A haftbar gemacht werden kann. Außerdem ist es uns unklar, wie so etwas verborgen geblieben sein könnte, da doch bei Grunderwerb Kontrollmitteilungen gemacht werden.
Die Folge für B ist unserer Ansicht nach eine Nachversteuerung für den kompletten Zeitraum des ausländischen Besitzes.
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