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weis nicht wie ich es nennen soll

 
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bärli64
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 14:49    Titel: weis nicht wie ich es nennen soll Antworten mit Zitat

hallo,

möchte gerne wissen wie es aussieht ein geschäft wirbt gross in einem flaier für ein handy zu einem super preis gültigkeit des flaiers von montag bis samstag!!!

der laden öffnet morgens um 8 uhr, um halb 10 waren keine handys mehr zu bekommen es kann auch kein ersatz beschaft werden es waren gerade mal 20 stück da gewesen, kann man da rechtlich irgend etwas machen und was für aussichten hat man??

gruss
bärli64
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showbee
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einer Verbraucherschutzvereinigung melden, die kümmern sich darum. Nebenbei: Flyer = Werbung und nicht ernst zu nehmen. Für dennoch gutgläubige setzt das deutsche Recht mit dem UWG den Unternehmern Grenzen.

Mfg vom

showbee
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DerAlte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Sankt Augustin

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Steht auf dem Flyer was von "Solange der vorrat reicht" drauf?

Wenn ja hat man glaube ich keine chance.

Das Thema wurde wegen (Wortsperre: Firma) und konsorten schon öfter in den Medien diskutiert.

Mit der o.a. Klausel ist das Thema dann wieder vom Tisch.

LG
_________________
Kütt noch
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bärli64
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ist das richtig das man für eine beratung beim Verbraucherschutz eine gebühr bezahlen muss??

also es stand nichts drin von solange vorrat reicht könnt ja auch selber mal schauen http://www.hit.de/Kataloge/kw09_2006_HIT035/catalog/pdf/catalog_org.pdf also ich habe dort nichts derartiges gelesen!!!

mfg
bärli64
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