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Verfasst am: 09.11.04, 21:09 Titel: Hausverkauf - Feuchtigkeit im Keller
Hallo,
bei einem Einfamilienhaus wurden vor 6 Jahren im Keller (Waschraum) Feuchtigkeit an den Wänden festgestellt. Es wurde ein entsprechend sichernder Spezialputz gegen Feuchtigkeit durch eine Firma angebracht.
Sollte dies nicht einem Käufer bei Kauf mitgeteilt werden und im Notarvertrag erwähnt werden. Welche Rechte bestehen, wenn dies nicht erfolgt ist.
Annahme: Nach der Maßnahme gab es keine weiteren Hinweise auf Feuchtigkeit (auch keine Schimmelbildung oder dergleichen).. Auch bei Besichtigung des Gebäudes sind keine Anzeichen erkennbar.
vielen Dank.
Den Mangel und die erfolgte Sanierung sollten Sie dem Käufer in jedem Fall mitteilen und am besten den Hinweis darauf auch ausdrücklich in den notariellen Kaufvertrag mit aufnehmen lassen.
Alles andere nennt sich nämlich arglilstige Täuschung über einen offenbarungspflichtigen Mangel und kann innerhalb der nächsten 30 Jahre zur Anfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrages durch den Käufer führen.
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