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recht.de :: Thema anzeigen - Bi- und Polygamie - strafwürdig und strafbedürftig?
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Bi- und Polygamie - strafwürdig und strafbedürftig?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also "Entkriminalisierung" der "Doppelehe" und - wenn überhaupt - Sanktionierung als bloße Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach zivilrechtlich untersagen und das war es dann.

Und das ganze mit einer Schadenersatzverpflichtung versehen, wenn die bigamistische Eheschließung von dem einen Teil durch Täuschung oder Drohung erreicht wurde.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zivilrechtlich untersagt ist es ja schon, siehe oben (§ 1306 BGB).
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

lulu66 hat folgendes geschrieben::
Ich persönlich bin da ja eher altmodisch, aber eben nicht das Mass der Dinge und fände daher eigentlich keine Gründe (heutzutage) das gesetzlich zu sanktionieren..... der, wie ich hörte, gewünschte besondere Schutz von Familien bliebe davon ja auch unberührt.... ?

Jeder Satz, den Sie äußern, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Praktischer Fall:

Ich habe gerade vor kurzem eine inzwischen alte Frau wieder getroffen, die lange, lange Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, mit einem verheirateten Professor liiert war. Es war von ihr aus - aber wohl auch von ihm aus - eine Liebesbeziehung. De facto hatte der Mann zwei Frauen. Etwa als er pensioniert wurde, auch schon etliche Jahre her, trennte er sich von ihr.

Die Frau ist klug, gebildet, künstlerisch begabt und ein bezaubernder, freundlicher und sozialer Mensch - und stand vor dem Nichts. Keine Kinder, keine Familie (allerdings eine Menge gute Freunde), keine nennenswerte Rente, ihr Zubrot verdient sie durch ihre künstlerische Tätigkeit.

Welches Rechtsgut wird hier - nicht geschützt?
_________________
Grüße,
Abrazo
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
trennte er sich von ihr.

Von der Ehefrau oder der Liebe?
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

Von der Liebe natürlich. Wenn Männer ein gewisses Alter erreicht haben, denken sie daran, dass sie bald eine zuverlässige, finanziell abgesicherte Altenpflegerin brauchen könnten.
_________________
Grüße,
Abrazo
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch aber alles kein strafrechtliches Problem, oder?
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, es ist ein rechtspolitisches Problem (wir sind also im falschen Subforum Winken ) Es geht um die Frage, ob man einer langjährigen Geliebten, die sich von ihrem Partner abhängig gemacht hat, einen ähnlichen zivilrechtlichen Schutz bieten sollen wie einer Ehefrau. Da sind wir jetzt zugegebenermaßen etwas vom Thema "Strafwürdigkeit der Vielehe" abgekommen - aber vielleicht ist diese ja unter anderem deshalb strafbar, weil die zweite Ehefrau in eine ähnliche Lage geraten könnte wie im geschilderten Beispiel die Geliebte?
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich hier sehe ist, dass das Strafrecht Absicherungen verhindert. Und es kann wirklich nicht darum gehen, den einen Partner gegen den anderen zu verdrängen oder auszuspielen.

Denn auch an die Ehefrau sollte man dabei denken: denn selbstverständlich bleibt ihr eine so ausdauernde und intensive Beziehung nicht verborgen. In den üblichen Filmchen (und es soll ja Leute geben, die sie als Lebensvorbild betrachten) heißt es dann, mögest du glücklich werden, ich gebe dich frei, oder, Geliebter, ich kämpfe um dich, oder, du hast meiner Liebe den Todesstoß versetzt, ich gehe für immer - im realen Leben soll es aber auch nüchterne Leute geben, die sich ganz sachlich überlegen: wat is'n die Alternative?

Nehmen wir doch mal einen großen Menschenkenner als 'Gutachter': Mohammed. Der führte wohl die längste Zeit seines Lebens eine Einehe - mit seiner ersten Frau Chadidja, der er nach allen von Historikern nicht in Zweifel gezogenen Kenntnissen eisern die Treue hielt. Nach ihrem Tod nahm er insgesamt 8 Frauen - fast alle allerdings aus sozialen Gründen: Witwenversorgung. Seinen Glaubensgenossen erlaubte er bis zu vier - vorausgesetzt, sie würden alle genau gleich behandeln. Und dann kommt der Satz: "Ihr werdet nicht gerecht sein können" - woraus man zu allen Zeiten entnahm, richtig funktionieren tut eine Ehe nur mit einer Frau.

Einverstanden. Ich habe mir eine Menage a trois auch nie als Lebensform vorstellen können. Doch die menschlich-allzu-menschlichen Verhältnisse, die sind nicht so. Und so haben wir denn mit der staatlich sanktionierten Einehe ein zweifellos von der Mehrheit akzeptiertes Ideal, bei dem allerdings ein paar Menschen, bei denen das so nicht funktioniert, baden gehen.

Und damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage: welches Rechtsgut wird da eigentlich geschützt?
_________________
Grüße,
Abrazo
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jurico
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Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Und so haben wir denn mit der staatlich sanktionierten Einehe ein zweifellos von der Mehrheit akzeptiertes Ideal

Hm, manchmal habe ich den Eindruck, dass die Ehe selbst von der "Mehrheit" nicht mehr akzeptiert oder zumindest nicht mehr als erstrebenswert angesehen wird. Zumindest verliert sie neben den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften und der eingetragenen Lebenspartnerschaft an Gewicht. Es steigt die gesellschaftliche Akzeptanz für andere Formen menschlichen Zusammenlebens.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Und damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage: welches Rechtsgut wird da eigentlich geschützt?

Möglicherweise gibt es keines. Dann wäre die "Doppelehe" nicht einmal strafwürdig, geschweige denn strafbedürftig. § 172 StGB müßte dann aufgehoben werden.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hm, manchmal habe ich den Eindruck, dass die Ehe selbst von der "Mehrheit" nicht mehr akzeptiert oder zumindest nicht mehr als erstrebenswert angesehen wird.

Ich weiß.
Aber komischerweise gehören zu meinem Bekanntenkreis vielleicht überdurchschnittlich viele Leute, die in wirklich dauerhafter Einehe leben. Manchmal habe ich den Eindruck, die stabile Einehe wird von Füchsen abgelehnt, denen die Trauben zu sauer sind.

Auch ich halte die Mehrfachehe - mit Redfox' vernünftiger und lebensnaher Einschränkung, Schadenersatz bei bigamistischer Täuschung oder Drohung - nicht für strafwürdig.

In meinen Augen ist das Gesetz ein Relikt aus Zeiten, in denen die Gesetzgebung der Hebung der bürgerlichen Moral zu dienen hatte, die regelmäßig in Doppelmoral endete.

Oder, wie der Kabarettist Jürgen Becker in seinem Lied "Ich bin so froh, dass ich nicht evangelisch bin" formulierte: Moral ist dann erträglich, wenn sie doppelt ist.

Menschlich-allzu-menschlich wahr, aber ich schätze klare Verhältnisse denn doch mehr. Was mit Rücksicht auf die menschliche Natur unerträglich ist, gehört abgeschafft (sofern dadurch niemand ernsthaften Schaden erleidet natürlich).
_________________
Grüße,
Abrazo
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir kein geschütztes Rechtsgut finden, müssten wir dann nicht einen Schritt weitergehen? Müssten wir die Vielehe dann nicht legalisieren und nicht nur die Strafbarkeit aufheben? Wäre das Verbot der Vielehe dann nicht ein unzulässiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit?
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Wenn wir kein geschütztes Rechtsgut finden, müssten wir dann nicht einen Schritt weitergehen? Müssten wir die Vielehe dann nicht legalisieren und nicht nur die Strafbarkeit aufheben? Wäre das Verbot der Vielehe dann nicht ein unzulässiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit?


Was spricht gegen die (Ein-)Ehe als Rechtsgut?

Grundgesetz hat folgendes geschrieben::
Art 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Was spricht gegen die (Ein-)Ehe als Rechtsgut?

Nicht viel. Die Frage ist aber, ob die Einehe auch ein Strafrechtsgut (ein Rechtsgut, das strafrechtlichen Schutz bedarf) ist. Bisher hat hier niemand eine überzeugende Begründung dafür gefunden.

Art. 6 Abs. 1 GG spricht ja auch von "Ehe", nicht von Einehe. Wenngleich "Ehe" üblicherweise als die überkommene familienrechtliche (Ein-)Ehe verstanden wird.
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