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Klage gegen das Jugendamt

 
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Jill
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.02.06, 10:16    Titel: Klage gegen das Jugendamt Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen das Jugendamt hat einem Pflegekind die Hilfe zur Erziehung gestrichen. Die Pflegeeltern sind auch gleichzeitig der Vormund des Kindes. Da die Hilfe zur Erziehung den Lebensunterhalt des Kindes darstellt, lebt das Kind zur Zeit auf Kosten der Pflegeeltern.

Nun die Frage: wer hat hier die Möglichkeit der kostenlosen Anwaltlichen Beratung- bzw. Vertretung - gegen das Jugendamt?
a)Pflegekind (17 Jahre alt)
b)Pflegeeltern
c)Pflegeeltern in der Funktion als Vormund

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Gruß Jill
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Jill hat folgendes geschrieben::
wer hat hier die Möglichkeit der kostenlosen Anwaltlichen Beratung- bzw. Vertretung - gegen das Jugendamt?

Das verstehe ich nicht. Anwaltlich beraten kann nur ein Rechtsanwalt. Gesetzlich vertreten wird das Mündel, da es noch nicht volljährig ist, durch den Vormund, also die Pflegeeltern, sie können das Pflegekind ("Pflegekind X, vertreten durch die Pflegeeltern Y als Vormund") gegenüber dem Jugendamt vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ging die Frage vielleicht dahin, wer PKH bzw. Beratungshilfe beantragen kann/muss?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Jill
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.03.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja es geht darum, welche kostenlose Hilfe wir in Anpruch nehmen können, um den Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen.

Für uns ist es unverständlich, dass die Zahlungen einfach eingestellt werden und dies noch rückwirkend zum 30.11.2005. Brief kam am 09.02.2006.

Grund: Das Pflegeverhältnis wäre nicht mehr auf Dauer erfolgversprechend angelegt, da im Jahr 2005 etliche Vorkommnisse des Pflegekindes vorgelegen hätten.

Also kann der Jugendamtsleiter zu seinem Mitarbeiter sagen "ich weiß nicht, ob du nächstes Jahr noch hier arbeitetst" deshalb werden die Gehaltszahlungen dieses Jahr schon mal eingestellt.

PS: Das Pflegekind ist nach wie vor in unserer Familie(seit 15 Jahren) und es gibt keine Probleme.
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Rainer_Alkohol
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 380
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke es geht hierbei um den ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) am Jugendamt deiner Stadt.
PKH ist ja schon erwähnt, kann man beim zuständigen Gericht beantragen.

Zusätzlich ist da noch die Möglichkeit der Beschwerde. Ich schätze, dass bei Einstellung einer Zahlung auch der Abteilungsleiter mitmischt, also würde ich die Beschwerde direkt an:

Adressenschreiber hat folgendes geschrieben::
Jugendamt
Person/-in XY
Amtsleiter/-in
(persönlich)


richten.

Ansonsten... der ASD ist seit einiger Zeit recht schnell mit Entscheidungen. Dies basiert auf Vorgänge in anderen großen Deutschen Städten, wo man Kinder zum Teil tiefgefroren aufgefunden hat. Seitdem gelten harte Regeln in diesem Bereich und wenn aufgrund dieser Anweisungen vorschnell gehandelt wird, kann man mit einer Beschwerde mehr erreichen, als wenn man sofort Justitia bemüht...

Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.
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