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Verfasst am: 02.03.06, 19:50 Titel: KFZ Versicherung zahlt nicht bei...
Guten Tag community,
ich hatte vor 1 Monat ein ein kleinen Autounfall.
Umfallhergang:
Ich wollte rückwerts in eine Parklücke, der Weg wurde mir von ein anderen Fahrer versperrt. Er fuhr provokativ vor staat zurück. Meine anweisungen zurück zu fahren hat er ignoriert. Als ich dann weiter fuhr, stieg er plötzlich aus und schlug auf meine Scheibe. Ich dachte er wollte eine Schlägerei provozieren und bin einfach weiter gefahren. Von einen ZUsammenstoß habe ich nichts mitbekommen.
Zwei Stunden später erhielte ich von der Polizei einen Anruf.
Die teilten mir mit, das ich der Fahrerflucht verdächtigt werde und mich schleunigst bei der Polizei zu melden habe.
An der Polizeiwache, war der andere Unfallgegner schon anwesend. Bei der Polizei wurden dann die Fahrzeuge sehr streng begutachtet.
An dem Fahrzeug von dem Umfallgegner, waren keine Kratzer oder Beulen zu sehen, es war nur ein leichter Farbtupfer vorhanden. An meinem Fahrzeug wurde von der Polizei kein Schaden festgestellt!
Heute teilte mir meine Versicherung mit, daß bei den anderen Fahrzeug eine Schadenshöhe von 700,- € vorliegt. Da ich am Unfall schuld sei und Fahrerflucht begangen habe muss ich den Schaden selber zahlen.
Die Versicherung hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich lieber nicht auf den Rechtsschutz zurückgreifen sollte, da jemand behauptet, dass ich Fahrerflucht begangen habe.
Ich bin ein Student, soviel geld habe ich gar nicht.
Kann mir jemand ein Tip geben, was ich machen soll?
Ich bin bei Signal Iduna Versichert, können sie so reagieren?
Ich fühle mich von den Unfallgegner betrogen und von meiner Versicherung in Stich gelassen.
Ich habe mir überlegt, was wäre wenn ich gegen einen Ferari gefahren wäre, müsste ich dann jetzt 5000€ zahlen?
Das kann doch nicht sein, wozu hat man den überhaupt eine Versicherung?
Lohnt es sich vor Gericht zu gehen, oder wird es nur teuerer?
Bei Fahrerflucht besteht definitiv kein Versicherungsschutz. Allein aus dem Grund, dass Sie zum Tatzeitpunkt eventuell unter Alkohol bzw. Drogen gestanden haben könnten und dies durch die Flucht verheimlichen wollten.
Bei Unfällen unter Einfluss von diesen Mitteln besteht ja auch kein Versicherungsschutz.
Wenn jedoch kein Schaden an Ihrem Fahrzeug vorhanden ist und die Lackrückstände nicht von Ihnen sind, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, die Lackrückstände analysieren lassen und dann hierdurch beweisen, dass der Schaden beim vermeintlichen Unfallgegner nicht von Ihrem Fahrzeug sein kann.
Sollte er doch von Ihnen sein, so müssen Sie auch zahlen. Deswegen sollten Sie diesen Schritt nur ergreifen, wenn Sie absolut sicher sind, dass der Schaden nicht von Ihnen sein kann! Ansonsten müssten Sie auch noch die eventuellen Anwalts-, Gerichts und Gutachterkosten selbst tragen, was die ganze Sachlage nur noch teurer für Sie machen würde...
Ich war aber einer Stunde nach dem Unfall bei der Polizei und von einen Unfall habe ich ja nichts mitbekommen.
Die Fahrerflucht ist doch erst gegeben, wenn ich den Unfall mitgekriegt habe und mich dann von Acker mache?
Die Fahrerflucht ist doch erst gegeben, wenn ich den Unfall mitgekriegt habe und mich dann von Acker mache?
nee, nicht ganz. Auch wenn man Grund zu der Annahme hat, es KÖNNTE ein Schaden eingetreten sein, und schaut nicht nach, sondern fährt weg, ist der Tatbestand wohl schon erfüllt.
Is jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet. Im Unterforum Verkehrsrecht gab´s gerade vor einigen Tagen eine ausführliche Diskussion drüber.
Hier wäre der Rat eines Rechtsanwaltes sicher kein rausgeschmissenes Geld. Die Sache könnte sonst u.U. richtig teuer werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Die Fahrerflucht ist doch erst gegeben, wenn ich den Unfall mitgekriegt habe und mich dann von Acker mache?
nee, nicht ganz. Auch wenn man Grund zu der Annahme hat, es KÖNNTE ein Schaden eingetreten sein, und schaut nicht nach, sondern fährt weg, ist der Tatbestand wohl schon erfüllt.
Is jetzt nicht gerade mein Spezialgebiet. Im Unterforum Verkehrsrecht gab´s gerade vor einigen Tagen eine ausführliche Diskussion drüber.
Hier wäre der Rat eines Rechtsanwaltes sicher kein rausgeschmissenes Geld. Die Sache könnte sonst u.U. richtig teuer werden.
Schon, wenns dumm läuft ist unter Umständen sogar der Führerschein ne Weile weg.
ich hatte vor 1 Monat ein ein kleinen Autounfall.
Umfallhergang:
Ich wollte rückwerts in eine Parklücke, der Weg wurde mir von ein anderen Fahrer versperrt. Er fuhr provokativ vor staat zurück. Meine anweisungen zurück zu fahren hat er ignoriert. Als ich dann weiter fuhr, stieg er plötzlich aus und schlug auf meine Scheibe. Ich dachte er wollte eine Schlägerei provozieren und bin einfach weiter gefahren. Von einen ZUsammenstoß habe ich nichts mitbekommen.
Zwei Stunden später erhielte ich von der Polizei einen Anruf.
Die teilten mir mit, das ich der Fahrerflucht verdächtigt werde und mich schleunigst bei der Polizei zu melden habe.
An der Polizeiwache, war der andere Unfallgegner schon anwesend. Bei der Polizei wurden dann die Fahrzeuge sehr streng begutachtet.
An dem Fahrzeug von dem Umfallgegner, waren keine Kratzer oder Beulen zu sehen, es war nur ein leichter Farbtupfer vorhanden. An meinem Fahrzeug wurde von der Polizei kein Schaden festgestellt!
Heute teilte mir meine Versicherung mit, daß bei den anderen Fahrzeug eine Schadenshöhe von 700,- € vorliegt. Da ich am Unfall schuld sei und Fahrerflucht begangen habe muss ich den Schaden selber zahlen.
Die Versicherung hat mir telefonisch mitgeteilt, dass ich lieber nicht auf den Rechtsschutz zurückgreifen sollte, da jemand behauptet, dass ich Fahrerflucht begangen habe.
Ich bin ein Student, soviel geld habe ich gar nicht.
Kann mir jemand ein Tip geben, was ich machen soll?
Ich bin bei Signal Iduna Versichert, können sie so reagieren?
Ich fühle mich von den Unfallgegner betrogen und von meiner Versicherung in Stich gelassen.
Ich habe mir überlegt, was wäre wenn ich gegen einen Ferari gefahren wäre, müsste ich dann jetzt 5000€ zahlen?
Das kann doch nicht sein, wozu hat man den überhaupt eine Versicherung?
Lohnt es sich vor Gericht zu gehen, oder wird es nur teuerer?
Hoffentlich kann mir jemand helfen.
MFG
Hallo.
Wer sagt denn, dass Sie dem angeblichen Unfallopfer an die Stoßstange gefahren sind?
Es könnte ja auch andersherum gewesen sein, oder? Evtl. hat der Hintermann den Unfall, so es denn überhaupt von Ihrem Fahrzeug Farbspuren sein sollten, provoziert?
Eine Unfallflucht liegt meinem Ermessen nach, nicht vor - es gibt sogar Zeitspannen, nach einem Unfall, wenn Sie bis dahin sich bei der Polizei melden ( können einige Stunden sein ), liegt keine Unfallflucht vor.
Eine Beratung bei einem Rechtsanwalt für ein paar Euro können nicht schaden.
Und von Ihrer Versicherung brauchen Sie sich keine "billigen" Ratschläge geben lassen, denn denen ist es egal, von wem der evtl. Schaden gezahlt wird.
Zahlen Sie den Schaden am Unfallgegner, ist es der Versicherung recht, zahlt Ihre Versicherung den Schaden, dann werden die Kosten über die Erhöhung der Haftpflichtbeiträge hereingewirtschaftet.
Wenn Sie sich sicher sind, keine Fahrzeugkontakt zum Hintermann gehabt zu haben, einfach einen RA aufsuchen und die Angelegenheit besprechen.
Die 700Euro bei der Gegenseite sind bereits durch evtl. Lackier- und Ausbesserungsarbeiten erreicht - muß kein großartiger Schaden sichtbar sein.
Wobei es unter Umständen nicht die günstigste/billigste Art darstellt, kleine Lackbeschädigungen durch komplettes Lackieren ganzer Bauteile z.B. der Stoßstange reparieren zu lassen.
Wenn nur eine alte Rostlaube der Unfallgegner sein sollte, ist abzuwägen, ob nicht sogar ein wirtschaflticher Totalschaden beim Gegenüber besteht - wenn also die Reparaturkosten den aktuellen Zeitwert des Fahrzeuges übersteigt.
Eine Teillackierung ist evtl. auch möglich, auch eine Reparatur mit gebrauchten Teilen ist möglich, wenn das Fahrzeug deutliche Gebrauchsspuren nebenbei aufzeigt.
Evtl. sind sogar alte Unfallschäden bei den 700Euro mit berücksichtigt, die auch nicht von Ihnen zu bezahlen wären...
Es gibt einige, ungelöste Fragen, die man sich nur vor Ort mit einem Fachmann anschauen lassen sollte.
Wenn der Unfallgegner nur auf die 700Euro aus ist, also ohne Reparaturausführung, ist die Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen.
Übrigens ist der Polizist meist nicht in der Lage, Schäden an einem Pkw richtig zu erkennen, dafür gibt es Kfz-Sachverständige, die haben es gelernt, Schäden und auch alte Vorschäden zu erkennen!
Die Versicherung würde ich nach Abschluss des Vorfalls wechseln.
Aber ein RA kann Ihnen sicher mehr Ratschläge erteilen.
Ich danke für die Hilfe.
Werde glaube ich ein Anwalt befragen, 700€ hin und her.
Ich will einfach nur Gerechtigkeit, solange es nicht zu teuer wird.
Die Versicherung werde ich aufjedenfall wechseln. Habe da schon seit fast 8 Jahren immer meiner Beiträge gezahlt und jetzt passiert mir was und die tun so unbeteiligt. Auf so eine Versicherung kann ich gut und gerne verzichten.
Also jetzt für alle Signal Iduna ist sch...
Die waren sowas von unfreundlich Ich habe mehr als 5000€ Beiträge eingezahlt und die stellen sich jetzt wegen 700€ an.
Zum Glück gibt es viele Versicherungen, da zahl ich woanders lieber mehr.
wobei anderer versicherer einem bei einen solchen sachverhalt auch nicht das geld hinterherwerfen
fahrerflucht ist fahrerflucht. und ich kann mich dem eindruck nicht erwehren, das die sache vielleicht doch etwas anders abgelaufen ist.
es gibt genug fälle, in denen der fahrer tatsächlich einen kleinen parkrempler nicht bemerkt. zwar wird man erstmal der fahrerflucht beschuldigt, wenn man aber glaubhaft machen kann, das man den anstoß nicht bemerkt hat, und das auch nachvollziehbar ist, wird das verfahren wg. fahrerflucht eingestellt...und die versicherung zahlt den schaden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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