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Die diesbzügliche Regelung findet sich in § 19 UStG. Die 5 - Jahresfrist findet sich in Abs. 2 der Vorschrift. ABER:
Die 5 Jahresfrist gilt nur, wenn der Unternehmer sich für eine Besteuerung entscheidet. Das bedeutet: Erst dann, wenn der Unternehmer dem Finanzamt erklärt, dass er besteuert werden will, DANN kann er - grob formuliert - erst nach 5 Jahren wieder zur Steuerfreiheit für Kleinunternehmer wechseln. Wenn er noch nie gewechselt hat, dann kann er auch z.B. nach nur einem Jahr den Wechsel erklären.
Die Frage ist aber eine solche des Steuerrechts. Vorschlag: Stellen Sie es dort noch einmal für eine detailliertere Antwort ein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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