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Ist Eurer Meinung nach daraus ersichtlich , dass man keinerlei Leistung aus dieser Versicherung beanspruchen kann , wenn die GKV irgendwelche Leistungen übernommen hat?
Ablehnung z.B mit folgendem Text:
Werden Behandlungsmaßnahmen über die gesetzliche KV abgerechnet, sind damit sämtliche Kosten abgegolten.
Sollten Mehrkosten privat nach der Gebührenordnung für Privatpatienten(GOZ) in REchnung gestellt werden , so können diese nicht erstattet werden . Der Tarif 283 sieht hierfür keine Leistungen vor.
Eine Kostenerstattung kann nur erfolgen , wenn die kieferorthopädichen Behandkungskosten aufgrund der Einstufung im Gesamten nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind.
Wäre es sinnvoll hier einen Anwalt zur überprüfung zu beauftragen?
Wies soll es das denn gehen , wenn z.B in der Tarif bedingung schon allein drin steh , dass die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen muss???? _________________ Oldboy
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