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Verfasst am: 13.09.04, 20:30 Titel: Hochzeit und Kind in Holland...und dann?
Hallo,
meine Freundin (Deutsche) hat kürzlich in Holland (einen Holländer) geheiratet und lebt jetzt auch dort. In ca. 5 Wochen erwarten die beiden ein Baby. Was ist,wenn die beiden sich mal scheiden lassen und sie nach Deutschland zurück möchte? Bekommt er dann das Sorgerecht, weil der kleine dann doch auch Holländer ist? Und wenn ja, wäre es dann nicht besser, wenn sie das Kind in Deutschland bekommt und bei einem deutschen Standesamt eintragen lässt? Oder geht das nicht?
Es wäre lieb, wenn mir das jemand beantworten könnte.
Danke
Gruß Leonie
Verfasst am: 14.09.04, 17:27 Titel: Re: Hochzeit und Kind in Holland...und dann?
Hallo Leonie 1827,
das Sorgerecfht richtet sich nach Art. 21 EGBGB (Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlihen Gesetzbuch) nach dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es gilt also holländisches Recht, auch wenn das Kind in en deutsches Standesregister eingetragen würde.
Im Fall einer Trennung müssten sich die Eltern entweder darüber einigen, dass das Kind bei der Mutter bleiben und nach Deutschland zurückkehren soll oder aber die Mutter müsste vor einem holländischen Gericht die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes beantragen. Soweit ich weis haben die Holländer wie hier grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht.
Sie darf auf keinen Fall gegen den Willen des Vaters das Kind im FAll der Trennung in nach Deutschland bringen. Das wäre dann ein Fall für das Haager Übereinkommen betreffend die Entführung vonMinderjährigen. Das Kind müsste bei einem entsprechenden Antrag sofort zum Vater zurückgegeben werden unbeachtlich der Frage, ob ein deutsches Gericht der Mutter ein Sorgerecht zugesprochen hat.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 01.10.04, 15:01 Titel: Re: Hochzeit und Kind in Holland...und dann?
hallo,
ich bin auch mit einem holländer verheiratet und wir haben einen gemeinsamen sohn.
da der vater holländer ist und ich die deutsche hat das kind bei der geburt automatisch 2 staatsbürgerschaften. mein sohn wurde in deutschland geboren und im pass steht die deutsche staatsangeh. er kann aber jederzeit die holländische annehmen.
da ihr verheiratet seid, habt ihr automatisch beide das sorgerecht, also einfach so weg.... geht nicht. wenn du allerdings nicht in holland gemeldet bist, sondern deinen wohnsitz in deutschland ist ist sowieso das gericht in deutschland für dich zuständig, ändert aber nichts daran, dass ihr trotzdem beide dasselbe recht habt.
lg micky
Verfasst am: 01.10.04, 15:14 Titel: Re: Hochzeit und Kind in Holland...und dann?
Hallo Micky,
es kommt nicht darauf an, wo man gemeldet ist, sondern auf den tatsächlichen Aufenthaltsort. Daher hilft es nichts, wennman einen deutchen Wohnsitz behält.
Verfasst am: 01.10.04, 19:01 Titel: Re: Hochzeit und Kind in Holland...und dann?
hallo hans,
je nachdem welches recht du für dich oder dein kind beanspruchen willst, liegt am tatsächlichen wohnsitz des betreffenden. deutscher wohnsitz-deutsches recht und anderstrum.
sorgerecht ist egal, da es ja beide automatisch haben.
lg
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