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Rundfunkteilnehmer

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 01.03.06, 17:12    Titel: Rundfunkteilnehmer Antworten mit Zitat

Angenommen der AG von AN mietet in der Nähe des akutellen Kunden eine Wohnung (da dies billiger ist als ein Hotel) und der AN übernachtet dann darin (es kann aber auch vorkommen das ein anderer AN darin übernachtet je nachdem wer die Wohnung gerade benötigt aber zu 80-90% ist es der gleiche AN). Die Wohnung ist möbeliert und es steht auch ein Fernseher darin. Wer hält diesen Fernseher zum Empfang bereit. Der AG oder der AN?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 02.03.06, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

ups hätte nicht gedacht, dass die Frage so kompliziert ist...
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist einfach uninteressant.

Wenn die GEZ schreibt, "haben sie ein Empfangsgerät", wer kriegt dann die Post? Der Hauptmieter natürlich. Der AN ist in der Regel nicht gemeldet "auf Montage", also der AG.

Also meldet der AG das Gerät bei der GEZ an. Oder er sagt dem AN, "Ich stelle nur das Gerät da hin, anmelden musst du es schon selber, hier ist der Brief".

Dann sagt der AN, "Ich nutze das Gerät nicht, habe es auch nicht bestellt, entfernen Sie es bitte!", oder er sagt, "Danke für das Gerät, ich nutze es gerne und zahle auch die GEZ."

Wenn ich meinem Sohn einen TV schenke oder leihe, dann ist es ihm überlassen, ob er den betriebsbereit hält oder in den Keller stellt. Und mir, ob ich ihm auch noch die GEZ schenke oder nicht. Das Gerät vom Boss (oder vom Vermieter, wenn möbiliert) kann man aber nicht einfach in den Keller stellen als Monteur. Also muss man sich einigen.

Auch mit den Kollegen, die zwischenzeitlich die Bude nutzen. Möchten die kein TV, sagen die, "stell es in den Keller, ich brauch es nicht". Wenn du es dennoch brauchst und es nicht jedesmal in den Keller stellen willst vor der Abreise, dann zahle halt die GEZ.

Ansonsten teilt man sich das mit denen. Ist das so kompliziert? Frage aus Berlin, Gerd
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Doch die Frage ist dann interessant falls jemand von der GEZ klingeln sollte wenn der AN sich gerade in der Wohnung aufhält und auch die Türe öffnet. Hält der AG und nicht der AN das Gerät zum Empfang bereit ist der AN auch nicht auskunftspflichtig, kann also die Frage ob er denn Geräte zum Empfang bereit hält verneinen bzw brauch diese gar nicht zu beantworten. Ist er allerdings derjenige der das Gerät zum Empfang bereit hält wäre eine Verneinung Betrug (und die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit)....
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

scheint ja keiner zu wissen aber ich habe gleich mal eine andere Frage zu dem Thema.

Nehmen wir mal an der AN bekommt vom AG ein Laptop. Ab 2007 muss der AG ja für das Laptop zahlen. Nehmen wir weiter an der AN hat selber kein Radio und kein Fernseher sondern nur einen PC. Nehmen wir weiterhin an der AN schafft zu 2007 sein PC ab und nimmt täglich so wie sonst auch immer nur das Laptop nach der Arbeit mit nach Hause. Erwächst daraus für den AN eine Gebührenpflicht. Der AG zahlt ja schon einmal und analog zu dem Fall man hat zwei Wohnung und man nimmt den Fernseher immer von der einen zur anderen mit fällt ja auch nur einmal eine Gebühr an.
Hängt es davon ab ob der AN das Laptop zu Hause auch privat nutzt? Wenn ja wer müsste im Zweifel diese private (nicht) Nutzung auch nachweisen? Der AN oder die GEZ?


Andere Meinungen?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Andere Meinungen?

Diese Frage ist auch nicht neu - die Analogie wäre zum Beispiel in einem Firmenwagen zu finden, der dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird und auch privat genutzt wird. Hat der Firmenwagen ein Autoradio, muß der Arbeitgeber als Eigentümer und Halter des Fahrzeuges das Radio bei der GEZ anmelden.
Genauso sieht es dann auch bei einem ggfs. gebührenpflichtigen Notebook aus, solange der Arbeitgeber Eigentümer des Gerätes ist und dies seinem Arbeitnehmer zur Nutzung als Arbeitsgerät überlässt.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Genauso sieht es auch bei einem ggfs. gebührenpflichtigen Notebook aus, solange der Arbeitgeber Eigentümer des Gerätes ist und dies seinem Arbeitnehmer zur Nutzung als Arbeitsgerät überlässt.

Der Unterschied hier ist aber das der AN sich nicht aussuchen kann ob er das Laptop im Büro lässt. Er ist vom AG gezwungen es mit nach Hause zu nehmen... (Alleine schon aus dem Grund damit der AG dem AN im Urlaub noch irgend welche zwischendurch arbeiten aufhalsen kann aber hauptsächlich damit die Kiste im Büro nicht geklaut wird) Muss in einem solchen Fall dann der AG die Kosten dafür übernehmen?
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ir-gend-wer kauft ein Empfangsgerät und stellt es ir-gend-wo empfangsbereit auf. Dann muss er auch die GEZ-Gebühr dafür bezahlen. Wenn Ir-gend-wer dort, also ir-gend-wo, nicht schon befreit ist, also zu Hause oder in der Firma.

Stellt nun ein Vermieter ein Radio in eine Vermietbude, zahlt er höchstselbst dafür. Tut dies der Hauptmieter, zahlt der. Tut das der Untermieter, zahlt der.

Nun kann der Vermieter dem Hauptmieter und dieser dem Untermieter diese Gebühr in Rechnung stellen. So nach dem Motto: Dies erhöht die Mietqualität und damit die Kosten.

Will der das nicht zahlen, dann verlangt er eben die Entfernung des Geräts oder tut es selber in den Keller oder schraubt die Sicherung raus. Dann ist es nicht mehr empfangsbereit.

Wer einen Laptop mit TV-Karte (oder nächstes Jahr mit Internetanschluss) nicht in seine Wohnung ohne empfangsbereite Geräte schleppen will, verlangt halt vom Chef, dass er es im Büro aufbewahren kann oder dass die Karte entfernt wird.

Dies ist aber so lebensfremd wie die ganze Frage: Wer hat schon keinen TV zu Hause? Was soll das Ganze also? Nichts zu tun? Außer Haare zu spalten?

Frage aus Berlin, Gerd
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Dies ist aber so lebensfremd wie die ganze Frage: Wer hat schon keinen TV zu Hause? Was soll das Ganze also? Nichts zu tun? Außer Haare zu spalten?

Die Zeugen Jehovas zum Beispiel?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 05:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Dies ist aber so lebensfremd wie die ganze Frage: Wer hat schon keinen TV zu Hause? Was soll das Ganze also? Nichts zu tun? Außer Haare zu spalten?

Ich z.B. habe keinen Fernseher (und auch kein Radio)... Musike kommt aus dem Mp3-Player oder ich mach Sie selbst und mit dem Thema Volksverdummung aus dem Fernseher hab ich abgeschlossen. Da kann ich meine Zeit auch sinnvoller vertrödeln (z.B. hier im Forum Winken )
Aber ein ganz andere Frage. Müsste der AG nicht ab 2007 sowieso doppelt zahlen, wenn er es nicht unterbinden kann, dass der Mitarbeiter z.B. in der Pause den PC privat nutzt?

Es kommt ja nie auf das wirkliche Benutzung an sondern mehr oder weniger nur auf die Möglichkeit...
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cyberaquarius
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Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 19:29    Titel: Kein TV zu Hause ! Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::

Dies ist aber so lebensfremd wie die ganze Frage: Wer hat schon keinen TV zu Hause? Was soll das Ganze also? Nichts zu tun? Außer Haare zu spalten?


Muss windalf mal etwas Rückendeckung geben habe auch kein Fernseher oder Radio!

Da ich noch Studiere und keine wohlhabenden Eltern habe werden mir die 204 Euro Jährlich sehr wohl etwas ausmachen. Und studieren ohne Rechner geht heutzutage auch nicht mehr. Stichwort: Literaturrecherche !
Und jetzt soll bloß keiner mit den handvoll Rechnern die Universitäten im HRZ stellen argumentieren. Wenn morgen alle meine Komilitonen dort recherchieren würden musste ich mich mindesten 6 Monate vorher anmelden um einen Rechner zu ergattern!
Studiengebühren OK! ...will ja auch ne gute Ausbildung (nur schade das dass geld auch für andere Zwecke wie Strassensanierung genutzt werden wird)

GEZ Gebühren unabhängig von der Nutzung der öffentlich rechtlichen Medien zu erheben ist in meinen Augen alles andere als legal auch wenn das Gesetz dies derzeit ermöglicht !

Gruß Stephan
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cyberaquarius
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Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 19:47    Titel: (Wortsperre: Firma) GEZ Gebühren Antworten mit Zitat

Habe gerade in einem anderen Forum gelesen das (Wortsperre: Firma) GEZ Gebühren zahlen muss,
wenn verpackte Geräte im Laden stehen!

Stimmt dass ?

Wenn ja sehe ich schwarz für jede Art von Verfassungsbeschwerde oder Klage Weinen

Denn das würde ja bedeuten das deutsche Richter es für legitim halten Rundfunkgebühren
für verpackte zum verkauf bestimmte Geräte zu erheben !
Wer solch einer verqueren Logik folgt bei dem braucht man wirklich nicht mehr mit gesundem
Menschenversand argumentieren.
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Diet11
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe mal in einem andern Threat gelesen, daß es in den letzten 40 Jahre mehrer Proesse gegen die Praxis der Rundfunkgebühreneintreibung geführt wurden (d. h. nicht fürs "in Anspruch nehmen" der Leistung Rundfunksendungen, sondern für das reine "Besitzen" eines Empfangsgerätes.
Anscheinend sind diese Prozesse alle von der GEZ gewonnen worden.
Meine Zweifeln am deutschen Rechtssystem steigen enorm, wenn das wahr ist.
Kann nicht ein erfahrener Forumsteilnehmer mal beschreiben, welche Logik hinter dieser Argumentation steht (ich meine, daß man das Bereithalten eines Gerätes im Keller, im Karton oder wo auch immer bezahlen muß)
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Kann nicht ein erfahrener Forumsteilnehmer mal beschreiben, welche Logik hinter dieser Argumentation steht (ich meine, daß man das Bereithalten eines Gerätes im Keller, im Karton oder wo auch immer bezahlen muß)

Es gibt dahinter keine wirkliche Logik. Das ganze ist zur Perversion mutiert und man verstrickt sich ständig in irgend welchen Schwachsinnsargumenten die vorne und hinten nicht passen bzw. widersrpüchlich sind.
Beispiel: In Gebieten in denen nur noch DVB-T zu empfangen ist für einen Fernseher trotzdem zu zahlen da man ja rein theoretisch noch was empfangen könnte. Auch stellt es laut GEZ einen geringen Aufwand da eine DVB-T Box zu kaufen und anzuschließen.
Es ist möglich sich aus dem Fernseher den Tuner im Fachgeschäft ausbauen zu lassen. Dann fällt keine Gebührenfplicht an. Das können Sie sich auch per Telefon von der GEZ bestätigen lassen. So und wo liegt jetzt hier nun der Unterschied? Auch bei dem "disableten" Fernseher könnte sie eine DVB-T Box anschließen... Der größte Witz dabei ist aber das man sich ja quasi eine DVB-T Box kaufen könnte... Das Arguement unterscheidet sich nicht von dem man könnte sich ja einen Fernseher kaufen. Würde dies gelten wäre ja automatisch jeder Gebührenpflichtig weil er sich ja einen Fernseher kaufen könnte...
Der ganze Rundfunkgebührenstaatsvertrag und dessen Auslegeung ist krank...

Problem ist halt das man durch das Bereithalten von Geräten gebührenpflichtig wird. Mit Nutzung hat das ganze nichts zu tun... Früher ja noch berechtigt, da es da durchaus Sinn gemacht hat ein Programm zu haben auf dem nicht nur das private Gedudel kommt. Mitlerweile läuft auf ARD und ZDF doch der gleiche Müll wie auf den Privaten. Man wird genauso von Werbung belästigt aber darf dafür auch noch 17,03€ im Monat hinlegen....
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