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Hund in Nachbars Garten

 
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Anne123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 23:04    Titel: Hund in Nachbars Garten Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!

Zwei Wohnparteien teilen sich einen Garten. Per Mietvertrag ist festgelegt, wem welche Gartenseite gehört. Die beiden Gärten sind nicht durch einen Zaun voneinander getrennt.
Muss der Mieter dulden, dass Nachbars Hund seinen Garten mitnutzt?

Zusatz: Wer muss ggf. eine Abgrenzung zahlen? Gibt es eine Rechtsnorm oder Urteile?)

LG
Anne 123
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nach möglichen Urteilen zu buddeln habe ich jetzt keine Lust; begegnet ist mir noch keines.

Wenn im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, muss imho die eine Partei nicht den Hund der anderen Partei in ihrem Garten dulden. Kann für den Nichthundehalter nämlich eine Nutzungsbeschränkung sein.

Andererseits wäre es für den Hundehalter auch eine Nutzungsbeschränkung, wenn der Hund nicht mehr in seinen Garten dürfte.

Und schließlich kann man von einem Hund nicht verlangen, die Grenze auf dem Plan des Katasteramtes lesen zu können.

Also: ohne Abgrenzung der Grundstücke wird die Sache nicht funktionieren. Ich kann beiden Parteien nur raten, sich darüber zu einigen.

Eine nicht unbedeutende Rolle dürfte dabei spielen, was für ein Hund das ist. Es gibt Hunde, die verbinden unbändiges Temperament mit schlechter Erziehung; die springen über alles, wo sie rüber kommen und buddeln sich zur Not unter einem Zaun durch. Da kann ein Zaun teuer werden. Und dann wiederum gibt es Hunde (meist sind das die großen Rabauken, meiner ist so einer) die erkennen ein niedriges Buchsbaumheckchen oder ein in 20 cm Höhe angebrachtes Eisenrohr als Grenze an, die zu überschreiten verboten ist.

Erst einmal sollte man sich erkundigen, wie die Sache mit Zäunen in der Gegend geregelt ist. Da gibt es z.B. kommunale Regelungen, wonach jeder Grundstückbesitzer immer nur die Einzäunung einer Seite bezahlt, z.B. die rechte Seite; die linke Seite zahlt dann der andere Nachbar. Gibt es keine Regelung, sollte man sich über die Gestaltung einigen und die Kosten teilen, denn der eine hat nen Hund, der andere will ihn nicht, sind also beide betroffen. Allerdings nicht unbegrenzt. Wer so'n Vieh hat, das sich durch alles durchgräbt und -buddelt, kann vom hundelosen Nachbarn imho nicht verlangen, dass der ihm den einbetonierten Stahlzaun hälftig mitfinanziert - allerdings dürften solche Fälle extrem selten sein.

Bei uns in der Stadt werden 80 cm normal als ausreichend angesehen, um z.B. Kinderspielplätze und Hundewiesen einzugrenzen. Da kommt ein großer Hund natürlich mit Leichtigkeit rüber, tut er aber nicht (wenn er nicht dazu angehalten wird). Der Zaun muss auch nicht sonderlich stabil sein; der Hund muss ihn als Grenze erkennen können, die er nicht überschreiten darf, das reicht in der Regel. Das kostet nicht viel; paar Meter Maschendraht, paar Pflöcke und Eigeneinsatz von Muskelkraft reichen.

Hat der Nachbar sich einen Junghund angeschafft, der mal zu den größeren gehören wird und ist ihm eine anständige Erziehung zuzutrauen, dann könnte man sich z.B. auch auf die Buchsbaumhecke einigen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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