Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo, muss man der Aufforderung eines Schiedsmannes/Mediators zum Gespräch folge leisten ? Oder kann man es ablehnen ? Es wurden bei nicht einhalten des Termines 50 Euro Strafe angedroht.......
Gruß Susili
kommt drauf an.
Beim Schiedsamt ist es auf jeden Fall so:
Ist es eine Strafsache, also Beleidigung, Körperverletzung oder sonst etwas, was "strafbewehrt" ist:
Dann mußt Du - oder Du mußt ein Ordnungsgeld zahlen.
Du mußt allerdings nur Erscheinen, Du mußt nichts sagen.
Ist es aber "nur" eine bürgerlich-rechtliche Sache, also Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Forderungsangelegenheiten,
dann mußt Du zwar nicht - solltest aber.
Macht im späteren Gerichtsverfahren immer einen schlechten Eindruck beim Richter, wenn sich der Gegner (ich nehme an, der bist Du in diesem Falle) einem gütlichen Einigungsversuch entzieht. _________________ Grüße von marietheres
ich wurde an meiner Schule als Mediator ausgebildet und es wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass beide Streitparteien aus Überzeugung kommen müssen.
Außerdem wurde mir gesagt, dass der Mediator lediglich eine Art Vermittlungsperson zwischen den beiden ist und das Gespräch führt und auf Umgangsweisen achtet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.