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Folgender Fall:
Durch Um und Abau (Abriss und Neugestaltung) bei vorhandenem Altbau,ist eine zusätzliche abgeschlossene Wohnung entstanden.
Hierfür wurde die Eigenheimzulage von 5% beantragt----aber nur 2,5% genehmigt.-----
Es wurde Einspruch eingelegt über den Steuerberater.-------Der Einspruch wurde vom FA zurückgewiesen.
Laut 3 kompetenten Steuerberatern und außführlicher Rechtsbesprechung mit ihnen,
soll jetzt Klage beim Finanzgericht eingereicht werden.
Der Steuerberater ist wegen der Steuergesetze und seiner Kompetenz in Sachen Steuerrecht von Nöten.Er soll auf jeden Fall die Einsruchsführer vor dem FG vertreten.
Frage:gibt eine Rechtschutzversicherung nur Deckungzusage,wenn man einen Rechtsanwalt zur Beratung ,oder zur Vertretung in Anspruch nimmt,oder ist das auch im Fall eines Steuerberaters unter diesen Umständen möglich?
Das müssen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung fragen!
Üblicherweise sind aber alle Risiken, die in Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumassnahmen stehen inkl. deren Finanzierung von der Deckung ausgeschlossen.
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