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Verfasst am: 28.02.06, 10:16 Titel: Klage gegen das Jugendamt
Hallo,
angenommen das Jugendamt hat einem Pflegekind die Hilfe zur Erziehung gestrichen. Die Pflegeeltern sind auch gleichzeitig der Vormund des Kindes. Da die Hilfe zur Erziehung den Lebensunterhalt des Kindes darstellt, lebt das Kind zur Zeit auf Kosten der Pflegeeltern.
Nun die Frage: wer hat hier die Möglichkeit der kostenlosen Anwaltlichen Beratung- bzw. Vertretung - gegen das Jugendamt?
a)Pflegekind (17 Jahre alt)
b)Pflegeeltern
c)Pflegeeltern in der Funktion als Vormund
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 01.03.06, 12:53 Titel:
Jill hat folgendes geschrieben::
wer hat hier die Möglichkeit der kostenlosen Anwaltlichen Beratung- bzw. Vertretung - gegen das Jugendamt?
Das verstehe ich nicht. Anwaltlich beraten kann nur ein Rechtsanwalt. Gesetzlich vertreten wird das Mündel, da es noch nicht volljährig ist, durch den Vormund, also die Pflegeeltern, sie können das Pflegekind ("Pflegekind X, vertreten durch die Pflegeeltern Y als Vormund") gegenüber dem Jugendamt vertreten.
ja es geht darum, welche kostenlose Hilfe wir in Anpruch nehmen können, um den Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen.
Für uns ist es unverständlich, dass die Zahlungen einfach eingestellt werden und dies noch rückwirkend zum 30.11.2005. Brief kam am 09.02.2006.
Grund: Das Pflegeverhältnis wäre nicht mehr auf Dauer erfolgversprechend angelegt, da im Jahr 2005 etliche Vorkommnisse des Pflegekindes vorgelegen hätten.
Also kann der Jugendamtsleiter zu seinem Mitarbeiter sagen "ich weiß nicht, ob du nächstes Jahr noch hier arbeitetst" deshalb werden die Gehaltszahlungen dieses Jahr schon mal eingestellt.
PS: Das Pflegekind ist nach wie vor in unserer Familie(seit 15 Jahren) und es gibt keine Probleme.
Ich denke es geht hierbei um den ASD (Allgemeinen Sozialen Dienst) am Jugendamt deiner Stadt.
PKH ist ja schon erwähnt, kann man beim zuständigen Gericht beantragen.
Zusätzlich ist da noch die Möglichkeit der Beschwerde. Ich schätze, dass bei Einstellung einer Zahlung auch der Abteilungsleiter mitmischt, also würde ich die Beschwerde direkt an:
Ansonsten... der ASD ist seit einiger Zeit recht schnell mit Entscheidungen. Dies basiert auf Vorgänge in anderen großen Deutschen Städten, wo man Kinder zum Teil tiefgefroren aufgefunden hat. Seitdem gelten harte Regeln in diesem Bereich und wenn aufgrund dieser Anweisungen vorschnell gehandelt wird, kann man mit einer Beschwerde mehr erreichen, als wenn man sofort Justitia bemüht...
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