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- Buchung unter *** (19.02.06)
- Reisebeginn 22.03.06
- *** Pauschal-Angebot, keine weitere Beschreibung bis auf Hotel etc. klar..
- Akzeptiere *** und ***-AGB.
- buche verbindlich (button)
- bekomme 2 Bestätigungsmails:
1. *** mit Auftragsbestäting zum unterzeichnen und zurückfaxen
samt Überweisungsdaten. Keine weiteren Reiseinfos.
2. Bestätigung der ***, MIT PASSUS STORNO GEM. § 7.5.2 F
- Als mir 2. aufgefallen ist, hatte ich schon gefaxt und überwiesen
Dieser ***-Storno-Passus 7.5.2 F bedeutet:
"Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote sowie ausgewählte, kurzfristige
bzw. preisreduzierte Angebote, Specials und Sparreisen - d.h. für ***.de aus
dem Bereich Last Minute & More bzw. Produkte mit der Kennzeichnung
"Preisaktion" oder "Special" - gelten folgende Stornogebühren..."
Das Pauschal-Angebot von *** war VOR der verbindlichen Online-Buchung
(button zum absenden) NICHT als TOP-Angebot etc. ersichtlich und wurde so NICHT beschrieben. Dachte, für mich gelten ***AGB 7.5.1.
Da ich nun leider aus privaten Gründen stornieren muß, muß ich SEHR hohe Storno-Gebühren tragen und möchte ich aus dem Vertrag aussteigen, da ich mich betrogen fühle.
Wie kann ich dies am besten machen bzw. geht dies überhaupt noch?!
Ich versuchte dies schon seit dem 27.02. telefonisch mit *** zu klären
und wurde täglich vertröstet - kein Zuständiger zu erreichen, versprochene
Rückmeldungen seitens *** wurden NICHT getätigt...
Die Zeit läuft mir nun davon.
Werde wahrscheinlich stornieren und den RA einschalten müssen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 05.03.06, 20:26 Titel:
Zitat:
Da ich nun leider aus privaten Gründen stornieren muß
Wenn tatsächlich und unwideruflich storniert werden muss --> die Stornierung dann so schnell als möglich dem Veranstalter mitteilen. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt sich die Schriftform (keine EMail), am besten Einschreiben/Rückschein, zur Vorsicht vorab per Telefax und Sendebericht aufbewahren.
Dann die Stornorechnung abwarten und sehen, was berechnet wird. Wenn auf der ursprünglichen Auftragsbestätigung und auf der Rechnung von einem Top-Angebot keine Rede ist, die Stornogebühren gem. AGB selbst ermitteln und überweisen. Parallel entsprechendes Begleitschreiben aufsetzen, warum man nicht den (wahrscheinlich) verlangten Stornobetrag bezahlt hat.
@TollerHecht11: Deine Frage ist nur dann sinnvoll zu beantworten, wenn man a) alle Dokumente einsehen kann und b) für Rechtsberatung qualifiziert und berechtigt ist.
Wie soll hier jemand verantwortlich einschätzen können, welche AGB gelten, und welche wirksam einbezogen worden sind?
Ich bitte auch wieder einmal darum, unsere Forenregeln zu beachten.
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