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Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit

 
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andrefranke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 22:47    Titel: Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeit Antworten mit Zitat

Ich habe eine Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeit, welche aufgrund eines Unfalles leistet. Daneben zahlt die Versicherung auch die Beiträge für die Lebensversicherung.
Ich würde gern, da ich seit dem Unfall behindert bin, einen größeren "Vorschuss" der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen, um mir davon einen PKW zu kaufen und diesen auch umrüsten zu lassen. Eine Anfrage bei der Versicherung verlief negativ, da Sie keine Vorschüsse leisten würden, da es ja sein könnte, dass ich zwischenzeitlich sterbe. Ich habe angeboten, die Lebensversicherung als Begünstigten einzusetzen (Leistung ca. 45000€) und erhielt darufhin keine Antwort mehr.

Ist das so in Ordnung ?
Besteht die Möglichkeit eventuell Überschüsse aus der Lebensversicherung auszahlen zu lassen ?

Danke
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Recht auf Vorschuss besteht nur dann, wenn es in den Vertragsbedingungen auch so vereinbart wurde. Mir persönlich ist kein Lebensversicherungsvertrag bekannt, in dem eine solche reine Vorschussregelung existiert.

In 99,9999999999999999 % der Lebensversicherungverträge gibt es allerdings die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu beleihen, was faktisch zunächst auf einen Vorschuss rauskäme. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass man sich im Ergebnis bei sich selber Geld leiht und hierfür auch noch Zinsen zahlt.

Eine andere Möglichkeit wäre die Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes der Versicherung. Dann gibt es allerdings später nichts mehr und man macht auch garantiert im Verhältnis zu den bereits einbezahlten Beiträgen ein saftiges Minus. Dem Versicherer käme es in diesem Fall doppelt zu Pass, da er ja - die abschließende und positive Prüfung des Falls vorausgesetzt - fortan aufgrund der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) die Beiträge weiterzahlen muss, was ihm im Fall der Kündigung natürlich erspart bliebe.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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Wao
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

ich kann mir auch kein Bdingungswerk vorstellen, welches vorschüsse auf BU Rente vorsieht. Da diese BU Rente auch immer wieder geprüft wird (ist ja keine lebenslange Rente) würde das auch gar keinen Sinn machen dies in das Bedingungswerk / die Kalkulation mit aufzunehmen.

am ehesten würde sich ein Policendarlehen anbieten. Dieses MUSS verzinst werden, um den LV Vertrag überschussberechtig zu halten. Der VN wird dann quasi die neue Anlagform der eigenen Anteile.
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