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Frage zur Erstattung von Unfallkosten

 
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 17:59    Titel: Frage zur Erstattung von Unfallkosten Antworten mit Zitat

Bei einem Verkehrsunfall wird der PKW der A beschädigt, die Unfallschuld liegt eindeutig bei dem anderen Unfallbeteiligten. Da A sowieso schon länger über ein neues Fahrzeug nachgedacht hat, lässt sie sich von der Versicherung die Reparaturkosten auszahlen, fährt ihren beschädigten Wagen bis zur Auslieferung des Neuen weiter und verkauft das unreparierte Fahrzeug.

Die Versicherung teilt A mit, daß kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, weil das Fahrzeug fahrfähig war. Das scheint korrekt zu sein. A fragt sich nun, ob eine Nutzungsausfallentschädigung zumindest für den Tag der Gutachtenerstellung beansprucht werden kann und / oder die Ab- und Anmeldekosten erstattet werden müssen und wäre für jede Information dazu dankbar! Sehr glücklich
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Fortuna49
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine bei solchen Geschichten schon mal etwas von der Schadenminderungspflicht gehört zu haben. Würde mal nach diesem Begriff googeln.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

war denn das fahrzeug für die gutachtenerstellung einen kompletten tag ausgefallen und war das anders nicht möglich?

ist denn ein (wirtschaftlicher) totalschaden eingetreten?
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erinnere mich daran, dass bei einem Totalschaden sogar eine Entschädigung für den Ausbau bzw. Umbau des Autoradios gezahlt wurde. Warum sollten die Ab- und Anmeldekosten nicht übernommen werden? Einen Versuch ist es wert.

Die Schadenminderungspflicht sagt aus, dass der Geschädigte mitwirken muss den Schaden möglichst gering zu halten. Da die hier beschriebenen Kosten aber tatsächlich entstehen ohne das A darauf Einfluss hat trifft dieses zwar generell zu aber hat nichts mit den hier zustehenden Leistungen zu tun.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Antworten!

talla hat folgendes geschrieben::
war denn das fahrzeug für die gutachtenerstellung einen kompletten tag ausgefallen und war das anders nicht möglich?
Am 'Gutachtentag' ist A mit dem Wagen des Schwiegervaters S zur Arbeitsstelle gefahren, während S beim Gutachter vorstellig wurde. Zeitdauer? Naja, geschätzte drei bis vier Stunden.

talla hat folgendes geschrieben::
ist denn ein (wirtschaftlicher) totalschaden eingetreten?
Nein.

Ich tippe also mal darauf, daß A keine weiteren Ansprüche gegen die Versicherung hat - da sie den Neuen mit reichlich Rabatt kaufen konnte, wird sie es überleben! Cool
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

nutzungsausfall wird da schwierig werden, zumindest aber die "kostenpauschale" (etwa 20 - 30 €) kann man fordern, wenn noch nicht geschehen. die steht einem praktisch immer zu...

an- und abmeldekosten sind nicht zu erstatten, da diese ja nicht notwendig waren, da eine reparatur möglich war. wenn man sich selbst dann entscheidet nicht zu reparieren und sich ein anderes fzg. zu kaufen ist das natürlich gutes recht, die kosten hierfür können aber keinem dritten auferlegt werden.
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