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Verfasst am: 20.09.04, 15:53 Titel: Pflichtteil vom Erbe frühzeitig beantragen
Hallo,
meine frage ist ob ich von meinem Vater das Pflichterbe frühzeitig beantragen kann.
Es geht darum das ich mir den Führerschein für meinen Beruf finanzieren muss und ich keine andere Möglichkeit gefunden habe (außer ihr kennt eine andere, die ich nicht kenne)
Meine Situation ist so:
Ich bin 18Jahre alt und Schüler bzw. Azubi zum Rettungsassistent, wohne nicht mehr bei meinen Eltern sondern in einer WG. Für die Ausbildung muss ich ein Anerkennungsjahr leisten, d.h. ein Praktikum in einer Rettungswache von einem Jahr durchführen. Leider hat mich das örtliche Rote Kreuz darauf hingewiesen das Praktikanten als Fahrer eingesetzt werden und nicht wie im Gesetz vorgeschrieben als 3. Person/3.Helfer eingesetz werden. Aber um dann einen Praktikumsplatz zu finden und zu bekommen benötige ich einen Führerschein der Klassen B (bis 3,5t) und C1 (3,5t - 7,5t). Aber welches Rote Kreuz nimmt einen Praktikanten der dazu auch noch zu bezahlen ist und sich nicht als Fahrer anbieten kann? Jeder will einsparen, selbst das Rote Kreuz in Bayern!
Jedenfalls, haben sich meine Eltern vor 10 Jahren scheiden lassen, nach 19 Jahren Ehe. Beide haben gemeinsam 4 Kinder, eins davon bin ich, gezeugt.
Was kann ich tun? Kann ich das Erbe vorzeitig bei einem wichtigen Grund beantragen? Was muss ich beachten?
Ich danke jetzt schon für eure Hilfe, Danke!
MfG Daniel
Erbrecht setzt den Tod des Erblassers voraus, d.h., zu Lebzeiten kann nichts verlangt werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Hmmm, habe von meiner Mutter gehört das es da so einen Streitfall gab und der Sohn dann das Erbe aufgrund wichtiger Fininzierungen, o.ä. frühzeitig beantragen konnte!
Das wurde angeblich im Fehrnsehn veröffentlicht und sogar vor einem Bundesgericht o.ä. beschlossen
früher gab es eine inzwischen abgeschaffte Ausnahme für nichteheliche Kinder. Diese hatten einen Erbersatzanspruch, den sie bereits zu Lebzeiten des - nichtehelichen - Vaters diesem gegenüber geltend machen konnten.
Im übrigen wird immer viel erzählt, was jemand gehört hat, was ein Gericht mal irgendwo entschieden haben soll. Da ist immer allergrößte Vorsicht geboten! _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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