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Verfasst am: 06.03.06, 12:47 Titel: Wahlrecht ob Regress bei Versicherung oder Schädiger?
Hallo,
folgende Konstellation:
A leiht sich (oder mietet sich; macht es einen Unterschied?) das Auto von B.
A verursacht aus leichter Fahrlässigkeit einen Schaden bei C. C will nicht gegen A vorgehen, sondern möchte, dass die Haftpflicht von Halter B einschreitet. Die Haftpflicht von B ist nicht zu ermitteln, dass Nummernschild nicht mehr bekannt. B verweigert die Auskunft über Fahrzeug und Versicherung.
C will B aus Halterhaftung verklagen.
Angenommen, B muss den Schaden des C bezahlen:
Muss B den Schaden seiner Haftpflicht melden oder hat er ein Wahlrecht und kann A in Regress nehmen?
Wenn ja: Gibt es da Grenzen? Ich denke da an eine möglicherweise astronomische Schadensersatzfoderung im 6stelligen Bereich...
Hat A als legitimer Fahrzeuglenker gar einen eigenen Freistellungsanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers und Halters B?
Verfasst am: 06.03.06, 13:12 Titel: Re: Wahlrecht ob Regress bei Versicherung oder Schädiger?
Milo hat folgendes geschrieben::
Hallo,
folgende Konstellation:
A leiht sich (oder mietet sich; macht es einen Unterschied?) das Auto von B.
A verursacht aus leichter Fahrlässigkeit einen Schaden bei C. C will nicht gegen A vorgehen, sondern möchte, dass die Haftpflicht von Halter B einschreitet. Die Haftpflicht von B ist nicht zu ermitteln, dass Nummernschild nicht mehr bekannt. B verweigert die Auskunft über Fahrzeug und Versicherung.
C will B aus Halterhaftung verklagen.
Angenommen, B muss den Schaden des C bezahlen:
Muss B den Schaden seiner Haftpflicht melden oder hat er ein Wahlrecht und kann A in Regress nehmen?
Wenn ja: Gibt es da Grenzen? Ich denke da an eine möglicherweise astronomische Schadensersatzfoderung im 6stelligen Bereich...
Hat A als legitimer Fahrzeuglenker gar einen eigenen Freistellungsanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers und Halters B?
Wie kann das Auto von B mit unbekanntem Nummernschild unterwegs gewesen sein?
War es nicht angemeldet? Dann besteht auch kein Versicherungsschutz und die Fahrt war sogar strafbar!
Wenn es angemeldet war, sollte B es schon seiner HV melden! Wem denn auch sonst? Sein Auto war ja Unfallgegner. Es hat also nichts mit A zu tun, auch wenn er gefahren ist!
B kann A in Regress nehmen wenn B es nicht der Versicherung meldet und den Schaden selbst zahlt! Wenn B es der Versicherung meldet kann nur B seine Versicherung Regress nehmen! Jedoch nur, wenn A nicht mit dem Einverständnis des
B das Fahrzeug benutzt hat. War A legitimiert, so bleibt die Versicherung auf den Kosten sitzen...
Verfasst am: 07.03.06, 17:24 Titel: Re: Wahlrecht ob Regress bei Versicherung oder Schädiger?
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
B kann A in Regress nehmen wenn B es nicht der Versicherung meldet und den Schaden selbst zahlt!
Genau dies ist Kern meiner Frage. B will seine Versicherung nicht belasten (das Warum lassen wir mal außer acht, alternativ leistet die Versicherung und B erstattet der Versicherung die Summe, damit die Prozente nicht hoch gehen)). Also darf er willkürlich entscheiden, sich sein Geld beim berechtigten Fahrer und nicht bei seiner für solche Fälle abgeschlossenen Versicherung zu holen.
Hat A dann einen direkten Anspruch gegen die Versicherung des B? Gibt es eine Schmerzgrenze, bis zu der B den A in Anspruch nehmen darf? B kann ja unmöglich einen Schaden von 10 Mio. gegen A geltend machen. Sonst würde niemand mehr mit fremden Autos fahren, da ja die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre, wenn der Halter und Versicherungsnehmer frei entscheiden könnte, dass er zur Einsparung von wenigen Euros im Jahr das Haftungsrisiko komplett beim Fahrer belässt?
B hat meines Erachtens keine andere Wahl als es seiner KH zu melden. Die KH ist an das Fahrzeug gebunden, eine andere Versicherung wird für den Schaden nicht einspringen.
Ob B bei A privatrechtlich die Höherstufung geltend machen kann, bin ich überfragt.
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