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Verantwortlichkeit nach Verkauf einer ETW

 
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Ruffus
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 20:48    Titel: Verantwortlichkeit nach Verkauf einer ETW Antworten mit Zitat


Guten Abend,

ich habe vor 10 Monaten meine ETW verkauft und den üblichen Text:
"Der Verkauf ... erfolgt ... in dem objektiven Zustand, in welchem sich das Kaufobjekt gegenwärtig befindet und in welchem es von der Käuferin zu besichtigen war und besichtigt wurde, ohne Gewähr für die Größe und die Beschaffenheit des Grund und Bodens. Der Verkäufer versichert, dass ihm Mängel unjd Fehler nicht bekannt sind."
unterschrieben von der Käuferin unterschrieben bekommen.

Vorgestern schreibt der Verwalter der ETW-Anlage, dass Wurzeln von mir auf einer
Terrasse (Garagendeck) gepflanzten Pflanzen Schäden angerichtet haben.

Das Planzenbeet habe ich zusammen mit der Käuferin kurz nach Lieferung
geräumt/abgetragen. Beanstandungen erfolgten damals (vor ca. 10 Monaten)nicht.

Bin ich verantwortlich ?
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Freundliche Grüsse,
Ruffus.

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