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Verfasst am: 10.11.04, 12:00 Titel: Kfz-Versicherung lehnt Kündigung ab
Ich bin z.Z. bei der DIRECTLine versichert . Will nun die Versicherung kündigen, da sie mir zu teuer geworden ist. Folgende Antwort bekam ich auf meine Kündigung:
"Ihre Kündigung lehnen wir ab, da diese nicht innerhalb
der vertraglich vereinbarten Frist erfolgte. Sie haben ab dem Erhalt der
Beitragsrechnung für das neue Versicherungsjahr einen Monat Zeit den
Versicherungsvertrag zu kündigen. Diese Kündigungsfrist ist für Ihren
Vertrag bereits verstrichen.
... Die Einzelheiten zu den Kündigungsfristen sind in den §§
4a und 4c sowie im Falle einer Beitragserhöhung in § 9b der Allgemeinen
Bedingungen für die Kraftfahrversicherung geregelt."
Die Kündigung erfolgte am 02.11.2004. Die bisherige Zahlungen erfolgten
Quartalsmäßig und eine Rechnung für das Quartal 04/04 ist bisher noch nicht
eingegangen. Ferner habe ich auch keine Beitragsrechnung für das neue
Versicherungsjahr erhalten.
Ich dachte, bis zum 30.11 kann eine Kfz-Versicherung gekündigt werden (So wirbt die DIRECTLine ja auch) ?!
Wer kann mir sagen, ob dieses Vorgehen der DIRECTLine korrekt bzw. "Humbug" ist?
das komt in diesem fall einfach nur darauf an, was sie konkret als grund für die kündigung geschrieben haben.
haben sie geschreiben, dass sie auf grund der beitragserhöhung kündigen, und die frist nicht eingehalten haben, dann hat die versicherung schon recht.
haben sie dagegen einfach nur zum ablauf gekündigt, ist die aussage der versicherung nicht richtig...
leider kann hier ja keine individuelle Hilfe bei Rechtsproblemen gegeben werden, von daher kannst du auch keine antwort erwarten!
Gesetzt denn Fall, wir reden über den Versicherungskunden VN und den Versicherer VR, sieht der Sachverhalt so aus:
Wenn im Vertrag als Hauptfälligkeit der 01.01. d.J. vermerkt ist (ist in 95% der Fälle so), hat der VN ganz klar ein sogenannten "ordentliches Kündigungsrecht" bis zum 30.11.2004 - unabhängig von Beitragserhöhungen oder einem sonstigen Grund für eine Kündigung. Kfz-Versicherungsverträge sind Jahresverträge, die jedes Jahr zur Hauptfälligkeit gekündigt werden können. Das Verhalten der Direct Line ist nicht nachvollziehbar! Ich würde hier noch mal telefonisch nachfragen, ob nicht eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Wenn Du damit keinen Erfolg hast, hast Du diverse Möglichkeiten:
Ich würde mich mit einer Beschwerde an die Abteilungsleitung oder sogar an den Vorstand der (Wortsperre: Firmenname) Hamburg wenden und entsprechend argumentieren. Parallel kannst du dich auch an den Versicherungsombudsmann wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel.: o18o4/224424
(24 Cent pro Anruf)
Fax: o18o4/224425
Dieser ist ein Schlichter für solche Fälle und kann bei Schäden wie dem Ihren auch Entscheidungen treffen, die für die Versicherungen verbindlich sind.
Weitere Möglichkeiten wären noch das BAFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) oder der Bund der Versicherten - Adressen findest Du leicht über das www heraus.
Alternativ haben wir da noch die Allzweckwaffe: Den Rechtsanwalt... Das würde ich aber nur empfehlen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Vielleicht reicht es aber schon aus, wenn Du eine der Möglichkeiten in einem Telefonat durchklingen lässt...
Auf jeden Fall würde ich es erst telefonisch versuchen, viele VR beharren nicht mehr auf der Kündigungsfrist und ihrem Recht, da sie angst vor negativer Propaganda haben...
Wegen Angebot für eine neue Versicherung kannst Du Dich gern auch mit mir in Verbindung setzen - rechne gern ein Angebot für dich, bin nämlich aus der Branche...
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