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wir haben eine Vorfinanzierung der Eigenheimzulage.
Dies war jetzt 2 Jahre OK., jetzt kam das Finanzamt und sagte...
Sie bekommen ja gar keine Ehz. d.h. wieder zurückzahlen.
Nun ist dieses Geld ja Vorfianziert von einer Bank...
Nun die Frage für mich riecht das nach Betrug.. da die Bank alle Unterlagen erhalten hatte um zu beurteilen und zu wissen, dass wir keine Eigenheimzulage bekommen würden.
die Voraussetzungen für die EHZ sind/waren eigentlich recht klar. Warum ist die EHZ den gestrichen worden. Wegen des Überschreitens der Einkommensgrenzen?
Die Bank hat bezüglich der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die EHZ vorliegen, keinen Wissensvorsprung gegenüber dem Kunden. Im Gegenteil: Sie ist auf die Unterlagen des Kunden angewiesen.
Wenn Kunde und Bank aufgrund der Aktenlage von dem Anrecht auf eine EHZ ausgingen - Worin soll der Fehler der Bank liegen? Schlecht geputzte Kristallkugel?
Es war eig. im Voraus klar , dass wir keine bekommen dürften,
weil mein gehalt DEUTLICH darüber lag.
Wir haben das bis zum Zeitpunkt nicht gewusst, dass es überhaupt eine Grenze gibt, das hat und auch niemand gesagt, schon vor der Bewilligung des Kredits hätte die Bank anhander der Gehaltsabrechnungen erkennen müssen, dass wir keine Eigenheimzulage erhalten dürften, haben den Kredit trotzdem gewährt.
Wieso zahlt das Fianzamt 2 Jahre aus und erkennt erst dann dass der Anspruch nicht besteht das ist die 2. Frage...
zunächst einmal scheint mir kein großes Problem vorzuliegen. Wenn das Einkommen über den Grenzen liegt, sollte die Rückzahlbarkeit der EHZ leistbar sein.
Was den Kunden betrifft: Warum wird im Formular zur Beantragung der Eigenheimzulage gefragt, ob das Einkommen höher liegt als im letzten Jahr? Sorry: Hier wäre es schon zumutbar gewesen, die Anleitung zum Ausfüllen dieses Formulars zu lesen:
Zitat:
"Einkunftsgrenze (Zeile 71)Für die Frage, ob die Einkunftsgrenze überschritten ist, ist die Summe Ihrer positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz in einem Zweijahreszeitraum des Förderzeitraums maßgeblich. Sie können die Eigenheimzulage frühestens ab dem Jahr des Förderzeitraumes in Anspruch
nehmen (Erstjahr), in dem die Summe Ihrer positiven Einkünfte des Erstjahres zuzüglich der Summe Ihrer positiven Einkünfte des vorangegangenen
Jahres (Vorjahr) 70 000 Euro oder, wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben, 140 000 Euro nicht übersteigt. Diese Beträge erhöhen sich allerdings für jedes Kind, für das Sie im Erstjahr eine Kinderzulage (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 64 bis 69) erhalten können, um 30 000 Euro. Steht Ihnen die Kinderzulage für ein Kind nur zur Hälfte zu, erhöht sich die Einkunftsgrenze für dieses Kind nur um15 000 Euro.Bauherren, Erwerber oder Genossenschaftsmitglieder, die die Einkunftsgrenze
überschreiten, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ob Sie die Einkunftsgrenze überschreiten, prüft das Finanzamt nur zu Beginn der Förderung. Überschreiten Sie in späteren Jahren die Einkunftsgrenze, können Sie also weiterhin die Förderung beanspruchen.
Überschreiten Sie zunächst die Einkunftsgrenze, können Sie bei späterem Unterschreiten des Grenzwertes die Eigenheimzulage für den restlichen Förderzeitraum erhalten. Stehen die maßgeblichen Einkünfte im Zeitpunkt des Antrags noch nicht fest, wird das Finanzamt die voraussichtlichen
Einkünfte schätzen. Fügen Sie daher z.B. eine aktuelle Lohn-, Gehaltsabrechnung oder den Rentenbescheid bei. Stellt sich später heraus,
dass Sie die Einkunftsgrenze doch überschritten haben, wird das Finanzamt die Zulagen-Festsetzung aufheben und bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern.
Was das Finanzamt betrifft: Der letzte Satz des Zitats beschreibt sehr deutlich, was das Finanzamt macht.
Was die Bank betrifft: Öfters steuern Kunden (insb. Selbstständige) ihre Einkommen so, dass genau im für die EHZ relevanten Zeitraum "zufällig" die Einkommen unter der Bemessungsgrenze liegen. Die Bank kann dies nicht beeinflussen. Die Bank hat aber hier kein Risiko. Bei niedrigem Einkommen gibt´s EHZ, bei hohem Einkommen braucht der Kunde keine EHZ.
Zitat: Die Bank hat aber hier kein Risiko. Bei niedrigem Einkommen gibt´s EHZ, bei hohem Einkommen braucht der Kunde keine EHZ.
das ist Interessant... d.h. die Bank darf den Kunden abzocken, das ist cool.
D.h. quasi... die Bank kommt jetzt dann zu mir , He Meister, das Fianzamt zahlt keine Eigenheimzulage mehr ... bzw. hat sie gestrichen , ist uns Egal .. sie haben den Vertrag ja unterschrieben ... Ihr Pech , her mit der Kohle...
Na das ist ja prima Recht in Deutschland ...
Es besteht auch keine Selbständigkeit, mein Einkommen war seit 4 Jahren immer das gleiche hat sich auch nicht geändert.
Auch das Fianzamt hat dies eig gewusst. Aber ok Beamten will man hier nichts vorhalten, die koennens nicht besser... (spässle)
Naja warten wirs ab die Bank wird schon nach ihrem Geld schreien wenn sie´s haben will.
Ich dachte es gibt hier vieleicht einen Vergleichsfall, aber dem ist wohl weniger so.
Einem bekannnten ging es ähnlich der Beschiss mit der Vorfinanzierung Eigenheimzulage ist bekannt.
die Bank darf den Kunden abzocken, das ist cool.
D.h. quasi... die Bank kommt jetzt dann zu mir , He Meister, das Fianzamt zahlt keine Eigenheimzulage mehr ... bzw. hat sie gestrichen , ist uns Egal .. sie haben den Vertrag ja unterschrieben ... Ihr Pech , her mit der Kohle...
Ich kann die "Abzocke" immer noch nicht erkennen. Natürlich muss der Kunde den Kredit zurückzahlen. Wer sonst? Ob er dies über die EHZ, sein reguläres Einkommen oder aus was auch immer bezahlt, ist doch egal.
Was wäre denn gewesen, wenn die Bank (was sie nicht darf) Steuerberater gespielt hätte und den Kunden über die Tatsache informiert hätte, dass EHZ nicht zu erwarten ist?
Dann hätte der Kunde den Kredit immer noch gebraucht. Und er hätte ihn auch aus seinem normalen Einkommen zahlen müssen. Von daher ist dem Kunden durch die "Falschberatung" kein Schaden entstanden.
Kein Schaden --> Kein Schadensersatz --> Wo ist die Abzocke???
sam-man hat folgendes geschrieben::
Es besteht auch keine Selbständigkeit, mein Einkommen war seit 4 Jahren immer das gleiche hat sich auch nicht geändert.
Zugestanden: Auch ohne Steuerberater zu sein, sollte der Bankmitarbeiter (wie auch der Kunde) hier erkennen können, dass die EHZ wohl nicht kommt...
Ich kann die "Abzocke" immer noch nicht erkennen. Natürlich muss der Kunde den Kredit zurückzahlen. Wer sonst? Ob er dies über die EHZ, sein reguläres Einkommen oder aus was auch immer bezahlt, ist doch egal.
Ja ich schon, die EHZ bekomm ich normal vom staat und diese trete ich an die Bankk ab.
So nun bekomme ich diese zuwendung vom staat nicht mehr, der Vertrag ist aber unterschrieben. D.h. die Bank hat anspruch auf dieses Geld.
Und will nun das Geld von mir Privat, ich habe dieses Geld aber nicht ... ... Da wir schon ausreichen Belastungen haben.
Wenn die Bank damals gesagt hätte Sie bekommen keine EHZ sie verdienen zuviel (sowas nenne ich dann Beratung) dann hätte man entweder eine andere Möglichkeit suchen müssen oder man hätte es gelassen.
Weiter steht im Vertrag nichts davon , dass ich meine STB Fragen muss ob ich EHZ berechtigt bin oder nicht. Das habe ich schon geprüft.
Ich bin immer noch der Meinung die Bank haette darauf hinweisen müssen.
Da Sie täglich diese Verträge macht und sowas anahand der angeforderten Unterlagen hätte erkennen MÜSSEN.
Diesen Hinweis nicht zu geben ist ein Beratungsfehler. Die Frage ist in wie fern ich hier die Bank auf eine Schadensregulierung verklagen kann und ob das durchkommt oder machbar ist.
Es kann doch nicht sein, dass der Vertragsnehmer als unswissender der Bank dies mitteilen muss, weiter haben wir noch noch eine Vorlage des Fianzamts dass wir Eigenheimzulage bekommen, gehalt hat sich seit der Bewilligung der EHZ aber nicht geändert.. ich könnte auch dem Fianzamt den Vorwurf machen, aber das hat wohl noch weniger Sinn, als der Bank
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