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Schengen Visum - Nach Ablauf der 90 Tage illegal hier ?

 
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jero
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Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:06    Titel: Schengen Visum - Nach Ablauf der 90 Tage illegal hier ? Antworten mit Zitat

Meine zukünftige Frau ist Brasilianerin und aufgrund der schnelleren Durchführung wollten wir gestern in Dänemark heiraten, um danach eine Aufenthaltsgenehmigung für sie zu erhalten. Wir haben die Dienste einer Agentur in Anspruch genommen, alle Unterlagen dorthin gesandt und einen Termin für die Trauung in Dänemark bekommen. Sind dann gestern dorthin gereist und mussten zu unserem Entsetzen hören, dass keine Trauung möglich ist, weil meine Verlobte aufgrund der Schengen Bestimmungen illegal in Dänemark sei. Also mussten wir sehr entäuscht zurück nach Deutschland und konnten nur froh sein, dass die dortigen Behörden sie nicht abgeschoben haben. Dass die Agentur einen groben Fehler gemacht hat, als sie uns ohne nähere Prüfung der Einreisestempel im Pass einen Termin nannte, ist klar.

Aber nun meine eigentliche Frage: Meine Verlobte ist in den letzten 180 Tagen länger als 90 Tage hier in Deutschland. Der Rückflug ist am 19. März. Gelten diese Schengen Bestimmungen konkret auch für die Einreise von Brasilien nach Deutschland? Ist also jemand illegal hier, der sich in den letzten 180 Tagen länger als 90 Tage hier aufgehalten hat? Wir wussten das nicht, und haben nun Angst dass man sie abschieben könnte..

Was wird wohl passieren, wenn wir nun bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen? Sie macht zur Zeit einen Sprachkurs, welcher 6 Monate andauert und der zuständige Sachbearbeiter der Ausländerbehörde hat telefonisch signalisiert, dass er bis zur Heirat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilen könnte. Aber wenn er nun im Pass die Einreisestempel sieht und sie wirklich (wegen der 90 - Tages Regelung) illegal hier ist, was kann geschehen? Wir sind sehr verunsichert und möchten um Meinungen zur richtigen Vorgehensweise bitten. Kennt jemand qualifizierte Ansprechpartner, welche mit exakten und sicheren Angaben helfen könnten?

Danke !
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khatchik020368
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man illegal hier aufhält, kann und wird man verhaftet und abgeschoben!
Wenn die Heirat kurz bevorsteht (ein-zwei Tage) und ihr zur Ausländerbehörde geht und zusichert, dass sie nicht mehr untertaucht, dann könnte sein, dass sie bis zum Heirat nicht abgeschoben wird. Ein Anwalt soll man dabei haben. Nach der Heirat wird sie nicht abgeschoben.

Ich halte es aber für sehr schlechte Idee bis zum Heiratstermin beim Standesamt zu warten. Es ist nicht umbedingt angenehm, direkt im Standesamt verhaftet zu werden. Und die Standesbeamte ist verpflichtet die Polizei anzurufen, wenn sie den Pass sieht.
_________________
"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich Dich verstehe, hat Deine Freundin kein Visum, sondern nimmt die Visumsfreiheit der EU-Visum-Verordnung ( http://aufenthaltstitel.de/euvisumvo.html) in Verbindung mit Art. 20 SDÜ (http://aufenthaltstitel.de/schengeneruebereinkommen.html) in Anspruch.

Diese Visumsbefreiung gilt aber auch in Deutschland nur für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in einem Bezugszeitraum von 6 Monaten-ab dem ersten Tag der Erfüllung der drei Monate benötigt sie daher ein Visum, hat sie keines befindet sie sich illegal in Deutschland.

Wenn ihr euch an die Ausländerbehörde wendet, wird es Ärger geben: Ausweisung, Strafverfahren (in aller Regel mit Geldstrafe geahndet) und Probleme mit dem Aufenthaltstitel nach der Heirat, da eine Ausweisung eine (befristete) Wiedereinreisesperre zur Folge hat, §11 (1) AufenthG.

Ihr solltet aber in den saueren Apfel beissen, denn eine andere Handlungsalternative besteht eigentlich nicht: 1. Kann Deine Freundin auch im Inland von der Polizei kontrolliert werden und der illegale aufenthalt dann auffallen und 2. Kann aufgrund der Ausreisekontrollen auch bei der Ausreise der illegale Aufenthalt noch auffallen.
Wenn ihr Euch reumütig meldet, besteht immerhin die Chance der folgenlosen Einstellung des Strafverfahrens und der entsprechend sehr kurzen Befristung der Wiedereinreisesperre, ggf. verzichtet die ausländerbehörde sogar auf die Ausweisung und gibt sich damit zufrieden, dass Deine Freundin freiwillig wieder ausreist und sich von zu Hause aus um ein Visum für die Eheschliessung bemüht.
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jero
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Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, sie hat zur Zeit kein gültiges Visum. Das wussten wir aber nicht, leider. Sie war vom 15.07.2005 bis zum 15.10.2005 hier in Deutschland und ist dann wieder am 20.12.2005 eingereist. Wir wussten nicht um die Bestimmung, dass man sich nur 90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage hier aufhalten darf. Unabhängig davon haben wir versucht, in Dänemark zu heiraten. Doch das wurde gestern vom dortigen Standesamt abgelehnt, da die 90 Tagesfrist schon überschritten war.

Ich hatte nicht an diese Bestimmungen des Schengen-Visums gedacht, kannte sie auch nicht. Jetzt habe ich meine Verlobte in eine Situation gebracht, in welcher sie Probleme mit der hiesigen Ausländerbehörde bekommen wird. Ich fühle mich sauschlecht..

Wir werden wohl zur Ausländerbehörde gehen und dort alles erklären. Ich vermute, dass dann die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr zur Diskussion steht. Vielmehr können wir nur hoffen, dass man sie am 19.03. ordentlich ausreisen lässt und sie nicht jetzt mit dem Abschiebeverfahren konfrontiert. Kennt jemand evtl. einen Anwalt für Ausländerrecht im Raume Dortmund, welchen ich kurzfristig konsultieren kann?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Fachanwalt im Raum Dortmund kenne ich leider nicht-aber noch einen Tipp: Bei dem Ausreisetermin solltet ihr euch flexibler zeigen und nicht auf dem 19.03. bestehen.
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