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Verfasst am: 07.03.06, 11:05 Titel: Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente was ist Mindestebedingun
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine bekannte beabsichtigte heute einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der LVA zu stellen. Das Amt hat Ihr jedoch gesagt, daß Sie die Voraussetzungen dafür nicht erfülle, weil Ihr mindestens 36 Monate eine Einzahlung in die geseztliche Rentenversicherung notwendig sei und Sie derzeit etwa die Hälte der Zeit eingezahlt hätte. Die Dame wird in den nächsten Wochen operiert und wird daher Ihre Vollzeittätigkeit nicht mehr ausführen können, gnade das Sie sonst was tun könnte. Sie ist seit längerer Zeit krank gewesen bis Sie dann mit über 50 Jahren noch einen VOllzeit Job bekam. Seit 1 1/2 Jahren arbeitet sie und hat immerwieder beschwerden obwohl Sie nach den Ärzten nicht arbeiten darf.
1. Ist es richtig das mindestens 36 Monate Gelder in die Geseztliche Rentenversicherung zu zahlen sind.
2. Kann man eventuell auch die fehlenden 18 Monate rückwirkend einzahlen. Sprich für den Zeitraum bevor Sie anfing zu arbeiten und diese praktisch mitberechnet werden ?
3. Welche Schritte würden SIe der Dame empfehlen ?
3. ich denke hier wird dann hartz IV greifen, oder? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Also: Anspruch auf eine Erwerbsmiderungsrente besteht erst dann, wenn in den letzten 60 Monaten vor Eintritt mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Demnach ist eine rückwirkende Zahlung nicht möglich. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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