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Verfasst am: 07.03.06, 07:39 Titel: Vergleichszahlung aus Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,
ich habe eine Abfindungszahlung (Vergleichszahlung) meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu erwarten.
Kann mir jemand sagen, wie hoch die Steuer sein wird?
Läuft sie unter Kapitalabfindung, die ich dann komplett versteuern muss? Kommt die 1/5 Reglung zur Geltung?
Weder Steuerberater noch Finanzamt konnte mir Auskunft geben.
Lieben Gruß und vielen Dank
Michaela
Also ich habe immer gelernt, dass die Leistungen aus der Zusatzversicherung genauso versteuert werden wie aus der Hauptversicherung... Eine BU-Rente wird demnach mit dem Ertragsanteil besteuert, und eine Einmalleistung ist (unter den Voraussetzungen vor 2005 abgeschlossen) steuerfrei. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Moment mal ... was ist das denn genau für eine Zahlung (Zahlungsgrund)? Wenn das eine Versicherungsleistung nach einem Rechtsstreit (Vergleich?) sein sollte, also eine Einmalzahlung/Abfindung anstelle einer BU-Rente, dann dürfte die Leistung der Versicherung steuerfrei sein.
Was ihuehn meinte war wohl der Mißbrauch einer Versicherung als Kapitalanlage?
Was ihuehn meinte war wohl der Mißbrauch einer Versicherung als Kapitalanlage?
Nein das meinte ich nicht. Angenommen, der Kunde bekommt eine rückwirkende Rentenzahlung in Höhe von mehreren Monatsrenten, da die Höhe der BU bisher nicht genau klar war. Dann ist das eine Einmalzahlung. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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