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ich habe eine frage zum Thema Berufsunfgähigkeit.
angenommen eine person soll eininge wochen, vielleicht werden daraus auch einige monate, man weiss es noch nicht, in die psychatrie um seine depressionen behandeln zu lassen.
ist eine mehrwöchige behandlung in der psychatrie zumutbar? (im bzug auf §4 Abs. 4)
was passiert, wenn der versicherte die behandlung nicht antritt, verliert er dadurch seine BU-Rente?
$4
Welche mitwirkungspflichten sind zu beachten wenn leistungen wegen BU verlangt werden.
Abs 4
Anordnungen, die der untersuchende oder behandelnde arzt nach gewissenhaftem ermessen trifft, um die heilung zu fördern, oder die BU zu mindern, sind zu befolgen. die anordnungen müssen sich jedoch im rahmen des zumutbaren halten.
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