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Verfasst am: 03.03.06, 15:15 Titel: Landesmedienanstalt vs. Bundesnetzagentur
Hallo zusammen
Ich schreib nächste Woche eine Medienrechtsklausur.
Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Missverständnis helfen:
1) Regulierungsbehörde ist zuständig für die Vergabe von Frequenzen
und die Zulassung oder Ablehnung potetieller Rundfunkanbieter.
2) Die Landesmedienanstalt ist zuständig für die Bereitstellung von
Übertragungskapazitäten.
Was ist denn der Unterschied zwischen den Aufgaben diser beiden Behörden?
Welcher Rundfunkanbieter muss sich mit welcher Behörde auseinandersetzen?
Die Regulierungsbehörde ist Sache der Bundes und durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.
Sie vergeben Frequenzen.
Die Landesmedienanstalt ist Landessache.
Sie lizenzieren private Radio- und Fernsehveranstalter und beaufsichtigen die Programme,
fördern den Bürgerrundfunk, engagieren sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik,
unterstützen Projekte zur Stärkung von Medienkompetenz sowie Forschungsvorhaben.
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