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Ich habe folgendes Problem und leider keine brauchbare Lösung über die Suche finden können.
Ich habe vor längerer Zeit einen Urlaub geplant. Wie es der Teufel so will, habe ich mir vor dem Urlaub den Arm gebrochen. Urlaub für die Reise hatte ich beim Arbeitgeber bereits eingereicht und dieser war auch genehmigt. Reisebeginn sollte Montag sein. Freitags zuvor (ich war immer noch krankgeschrieben) ging ich zum Arzt, da meine Krankschreibung an diesem Freitag endete. Der Arzt wollte mich nochmals 2 Wochen krankschreiben, da ich so nicht arbeiten konnte (ich hatte keinen Gips, der Bruch wurde per Metal-Platte behandelt). Als ich den Arzt darauf angesprochen habe, dass ich am Montag in den Urlaub will, meinte er, dann könne er mich nicht mehr krankschreiben. So etwas wäre nicht erlaubt. Also wurde ich nicht krankgeschrieben und bin ganz normal über den bereits genehmigten Urlaub verreist.
Meine Frage ist nun, ob es grundsätzlich (und speziell in meinem Fall) verboten ist während man krank geschrieben ist in den Urlaub zu fahren? Soweit ich weiß soll man doch während man krank geschrieben ist, lediglich alles vermeiden, was dem Heilungsprozess nicht zuträglich ist.
Kann mir jemand vielleicht sogar eine oder mehrere obergerichtliche Entscheidungen nennen? Auch ein befreundeter Arzt, den ich anschließend auf diese Thematik angesprochen habe, hat mir ebenfalls zu verstehen gegeben, dass dies nicht erlaubt wäre. Ich kann das allerdings nicht glauben, da doch auch bspw. eine Urlaubsreise ans Meer bei einer Erkrankung der Bronchien durchaus hilfreich und förderlich sein kann.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand entsprechende Hinweise geben könnte oder wenn mir jemand vielleicht sagen kann, wo genau ich zu diesem Problem etwas nachlesen kann.
Was meinst du, was der AG davon hält, wenn er weiss, du fährst in Urlaub, weil die Reise fest gebucht ist und es flattert montags der nächste Krankenschein ein?
Postwendend Kündigung ... versprech ich dir
Eine solche Kündigung dürfte wohl kaum durchstehen - wobei natürlich auch in diesem ganz speziellen Fall die Art des Urlaubs eine Rolle spielen dürfte, ein "Abenteuerurlaub", eine Sportreise o.Ä. wären hier wohl nicht angebracht! Letztlich spielt es für den Heilungsprozess eines gebrochenen Armes wohl keine Rolle, ob die Zeit zuhause, im Schwarzwald oder an der Ostsee verbracht wird..... hängt eben immer vom Einzelfall ab,
Da hast du wahr aber kein AG freut sich darüber. Theorie alles schön und gut und da gibt es so tolle Gesetze, aber die Realität sieht nun eben mal anders aus, leider.
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